Hunderte Klagen um Pflegegeld

Massive Probleme mit Begutachtungspraxis der Pensionsversicherung auch in Vorarlberg.
SCHWARZACH. „Solche Fälle gibt es am laufenden Band“, sagt der Vorsitzende des Vorarlberger Pensionistenverbandes, Manfred Lackner: „Da fragt man sich schon, ob noch alles in Ordnung ist in diesem Staat.“ Die Rede ist von Begutachtungen zur Gewährung eines Pflegegeldes in bedarfsabhängiger Höhe. Davon betroffen sind viele: Hierzulande gibt es bereits über 20.000 Pflegegeldbezieher.
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Das Sozialforschungsinstitut „Foresight“ hat für die AK Oberösterreich die gängige Praxis im Zuständigkeitsbereich der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) unter die Lupe genommen. Ergebnis: Untersuchungen würden von Betroffenen „mehrheitlich als wenig respektvoll erlebt“. Probleme und Nöte seien oftmals nicht ernstgenommen worden.
Das ist offenbar auch in Vorarlberg so. Heraus kommt häufig, dass kein oder zu niedriges Pflegegeld zugestanden wird. Lackner weiß von einer Frau aus Nüziders, die man zunächst leer ausgehen lassen wollte. Nachdem er bei einer Begutachtung dabei gewesen sei, sei sie jedoch zu Pflegegeldstufe 3 (592,60 Euro pro Monat) gekommen. Einem Mann wiederum, dem der Oberarm amputiert worden ist, sollte ein Pflegegeld aberkannt werden. „Ich habe geklagt“, so Lackner. Das tut er regelmäßig. 60 bis 70 mal im Jahr ziehe er vor das Arbeits- und Sozialgericht – in 60 Prozent der Fälle mit Erfolg.

Der Bludenzer ist mit diesen Erfahrungen nicht allein. „Ich bekomme diesbezüglich sehr viele Anfragen“, berichtet Ex-Soziallandesrätin Greti Schmid, die sich beim Seniorenbund engagiert. Wie in Oberösterreich würden Betroffene berichten, „dass die Begutachtung teilweise respektlos ist und dass Herausforderungen der Angehörigen oft nicht oder nur sehr wenig berücksichtigt werden“.
Alles in allem gibt es hierzulande allein im Zuständigkeitsbereich der PVA hunderte Klagen jährlich. 2024 waren es laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung 293 zur Überprüfung der Pflegestufe, 145 wegen Abweisung eines Pflegegeldantrags und 137 wegen zu niedriger Einstufung.
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Zu den gesetzlichen Aufgaben von Patientenanwalt Alexander Wolf gehört es nicht, sich derartiger Probleme anzunehmen. Er kann aber bestätigen, dass sie verbreitet sind: „Viele rufen bei uns an. Wir verweisen sie an die Arbeiterkammer.“ Deren Präsident Bernhard Heinzle berichtet: „Ja, das ist auch in Vorarlberg ein Problem. Von 2022 bis 2025 sind unsere Juristen insgesamt in mehr als 600 Fällen vor Gericht gegangen.“ In mehr als der Hälfte hätten sie sich im Sinne der Betroffenen durchgesetzt.
Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat nach Rücksprache mit der PVA Konsequenzen angekündigt. So soll für Gutachter ein Verhaltenskodex kommen. „Das ist zumindest erheiternd“, kritisiert Lackner jedoch: Hier gehe es um Ärzte, die ohnehin schon den Patienten verpflichtet wären.

Was also tun? Patientenanwalt Wolf fände es „sinnvoll“, die Begutachtungen an eine unabhängige Stelle zu übertragen. Die Optik sei nicht die beste, dass die Verantwortung bei den Versicherungsträgern liegt, über die das Pflegegeld abgewickelt wird. Eine entsprechende Änderung ist allerdings nicht geplant.
Seniorenbundobmann Werner Huber empfiehlt, dass bei Begutachtungen immer eine vertraute Person dabei ist: „Oft stufen sich Betroffene besser ein als sie sind, oder machen den Eindruck, sich in einem guten Zustand zu befinden.“ Angehörige könnten allenfalls eine Klarstellung vornehmen und dazu beitragen, dass es gleich zu einer angemessenen Pflegegeldeinstufung kommt.
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AK-Präsident Heinzle rät zudem, ein Pflegetagebuch zu führen: „So eine Dokumentation kann den Gutachtern den tatsächlich täglichen Pflegebedarf nachweisen.“ Im Übrigen plane die AK, den Pflegerechtsexperten Martin Greifeneder zu einer Fortbildung ins Land zu holen und dazu Vertreter aller Sozialversicherungsträger einzuladen. Ziel: Eine Verbesserung der Begutachtungsqualität.
Auch Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher sieht Handlungsbedarf:
“Insgesamt sehen wir den Bund gefordert, hier rasch für Verbesserungen zu sorgen und die angekündigten Maßnahmen entsprechend umzusetzen.”