Gebühren mit pädagogischem Effekt

Vorarlberg / 11.06.2026 • 14:45 Uhr
Gebühren mit pädagogischem Effekt
Die Kinderbetreuung braucht Verständnis von beiden Seiten. Symbolfoto: VN/Serra

Verspätetes Abholen von Kindern aus Betreuungseinrichtungen bewegt weiter die Gemüter.

Schwarzach Der Fall der Gemeinde Langen bei Bregenz, die Pauschalen einhebt, wenn Kinder zu spät aus der Betreuung abgeholt oder trotz Anmeldung nicht gebracht werden, bewegt noch immer. Wie die VN berichteten, hat Landesvolksanwalt Klaus Feurstein eine Missstandsprüfung eingeleitet. Aktuell sind die Gemeindeverantwortlichen damit beschäftigt, auszuheben, wie viele Kinder in den vergangenen drei Jahren verspätet abgeholt wurden oder nicht in die Betreuung gekommen sind. Wie jetzt zudem aus einer Anfragebeantwortung von Landesrätin Barbara Schöbi-Fink an die SPÖ hervorgeht, haben sich auch die Marktgemeinde Hard sowie “ein großer privater Träger”, bei dem es sich um die Kinderbetreuung Vorarlberg GmbH handelt, mit der Anwendung solcher Zusatzgebühren beschäftigt. Hard nahm davon Abstand, die Kinderbetreuung Vorarlberg hat sie 2025 für 17 “Zwergengärten” eingeführt, wobei es hier die verspätete Abholung betrifft.

Gebühren mit pädagogischem Effekt
Landesrätin Barbara Schöbi-Fink sieht eine zivilrechtliche Beurteilung der Causa gegeben.

Rechtlich prüfen lassen

Laut Geschäftsführerin Yvonne Andretter-Wiedl zeitigt die Maßnahme durchaus Wirkung: “Wir haben in lediglich zwei Fällen die Gebühr verrechnet.” Vorher seien Kinder vor allem rund um die Mittagszeit häufig zu spät abgeholt worden. Auch sie argumentiert mit der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben und einer schwierigen Personalplanung, wenn Zeiten nicht eingehalten würden. “Die Maßnahme ist von unserem Anwalt rechtlich geprüft worden”, sagt Andretter-Wiedl im VN-Gespräch und verweist auf ähnliche Regelungen in anderen österreichischen Gemeinden. Die Höhe der Gebühr reicht von 20 über 40 bis 60 Euro für eine Stunde.

In Langen scheint der pädagogische Effekt bei den Eltern ebenfalls zu greifen. “Wir machten uns die Entscheidung zur Einführung der Pauschale nicht leicht, aber seitdem es sie gibt, sind verspätete Abholungen nicht mehr vorgekommen”, resümiert Bürgermeister Josef Kirchmann. Sein Harder Amtskollege Martin Staudinger räumt ein, die Möglichkeit 2022 diskutiert, sie dann aber verworfen zu haben. Geplant war, bei Nichtteilnahme an der Ferienbetreuung einen Aufpreis von 35 Euro pro Fehltag vorzuschreiben. Nach Elternbeschwerden an das Land teilte die Gemeinde den dort Verantwortlichen mit, dass hinter der Aufzahlung nicht die Intention einer tatsächlichen Abstrafe stehe, sondern diese im Sinne eines Instruments zur Schaffung einer verbindlichen Anmeldung herangezogen würde. Es könne davon ausgegangen werden, dass es zu keiner tatsächlichen Verrechnung komme. Staudinger zeigt Verständnis für die Überlegung, eine Gebühr einzuführen. Personal sei knapp, deshalb brauche es Planungssicherheit und vonseiten der Eltern eine Verlässlichkeit.

Gebühren mit pädagogischem Effekt
Der Langener Bürgermeister Josef Kirchmann sieht das Land in der Pflicht. VN/Strauss

Keine Zuständigkeit

Josef Kirchmann erwartet, dass das Land die Rechtsunsicherheit bereinigt und eine allgemein gültige Regelung findet. Doch die zuständige Abteilung winkt ab. “Die betroffenen Rechtsträger wurden schriftlich darauf hingewiesen, dass Vertragsklauseln, die pauschale Strafzahlungen vorsehen, zivilrechtlich bedenklich sein können. Die konkrete Ausgestaltung der Betreuungsverträge fällt jedoch grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit des Landes, sondern ist zivilrechtlich zu beurteilen”, führte Landesrätin Barbara Schöbi-Fink in einer Stellungnahme an die VN aus. Unabhängig davon sei für das Land wesentlich, dass der gesetzliche Versorgungsauftrag erfüllt werde und Kinder bei vorhandenen Kapazitäten aufgenommen würden. Bei Beschwerden werde die Einhaltung des Versorgungsauftrags kontrolliert.