Staat greift bei Immoverkäufen zu

Budgetbegleitgesetz: Starke Erhöhung der Ertragsteuer soll 120 Millionen Euro bringen.
SCHWARZACH. Die SPÖ habe sichergestellt, dass die, die mehr haben, mehr beitragen müssen zur Budgetsanierung, sagt die Partei von Vizekanzler Andreas Babler zur geplanten Erhöhung der Immobilienertragsteuer mit 1. Jänner 2027. Bei der ÖVP heißt es, alle müssten einen Beitrag leisten – und außerdem gebe es auch Entlastungen, so Wohnbausprecher Norbert Sieber unter Verweis auf die Lohnnebenkostensenkung.
Fakt ist: Die Immobilienertragsteuer, die beim Verkauf privater Grundstücke, Wohnungen und Häuser fällig wird, soll in Bezug auf Altvermögen empfindlich erhöht werden. Dabei geht es um Besitz, der schon länger als seit April 2002 besteht.
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Bei Immobilien, bei denen es in den vergangenen Jahrzehnten nie zu einer Umwidmung gekommen ist, steigt die effektive Steuerbelastung von 4,2 auf sechs Prozent. Bei einem Verkaufserlös von einer Million also von 42.000 auf 60.000 Euro. Das sind um 18.000 Euro mehr, die an den Fiskus abzuliefern sind. Bei Immobilien, die erst seit Anfang 2025 umgewidmet worden sind, klettert die effektive Belastung laut Verband der Immobilienwirtschaft aufgrund eines massiven Zuschlags von 23,4 auf 27,3 Prozent bzw. um 39.000 auf 273.000 Euro, wenn man von der erwähnten Million ausgeht.
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Die Vorarlberger Eigentümervereinigung kritisiert die Maßnahme „scharf“, wie Geschäftsführerin Jennifer Reiter betont: „Das wäre eine zusätzliche Belastung für jene Menschen, die Eigentum schaffen, erhalten und bereitstellen.“ Abgesehen davon würde sie das Gegenteil dessen bewirken, was immer gefordert werde, ist Reiter überzeugt: „Statt Wohnen leistbar zu machen, werden die Immobilienpreise wieder in die Höhe getrieben.“
Philipp Feurstein, Geschäftsführer von „Remax Immowest“, geht davon aus, dass der eine oder andere Verkauf unter diesen Umständen noch auf 2026 vorgezogen wird, Verkäufer bei der erhöhten Steuer ab dem kommenden Jahr aber „eine entsprechend höhere Preiserwartung“ haben werden. Wobei die Marktlage entscheidend sei: Wenn sie es hergibt, werden Käufer mehr zahlen müssen. Sonst wird Verkäufern weniger bleiben.

Der Begriff Altvermögen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele davon betroffen sind. Darauf weist allein schon die Tatsache hin, dass der Finanzminister erwartet, dass das Gesamtaufkommen der Immobilienertragsteuer durch die Maßnahme von zuletzt 800 Millionen Euro um bis zu 120 Millionen pro Jahr steigen wird. Das hat damit zu tun, dass auch Junge sogenanntes Altvermögen besitzen können, wie der Steuerberater und VN-Kolumnist Peter Bahl erklärt: „Es zählt nicht, wann man es von den Eltern übernommen hat, sondern wann sie es erworben haben.“ Anders formuliert: Bei Erbschaften und Schenkungen ist der Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers relevant.

Im Budgetbegleitgesetz enthalten ist auch eine Maßnahme, die all jene tangiert, die einen Kredit für einen Haus- oder Wohnungskauf um über ein Jahr vorzeitig zurückzahlen wollen: Banken soll es ermöglicht werden, statt bisher bis zu einem künftig bis zu drei Prozent des vorzeitig zurückbezahlten Betrags als Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Eike Grabher von der ifs-Schuldenberatung sagt, dass das „aus Konsumentensicht auf den ersten Blick kritisch“ zu sehen sei. Dahinter stehe jedoch ein begrüßenswertes Ziel: Kredite mit Fixzinssätzen sollen gefördert werden. Bei ihnen sei das Risiko für negative Überraschungen sowie Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit geringer. Tatsächlich geht die Regierung von einer entsprechenden Förderung aus. Begründung: Wenn Banken mit keinen Nachteilen mehr für sie durch vorzeitige Rückzahlungen rechnen müssen, werden sie von vornherein günstigere Konditionen anbieten.