Enkelinnen missbraucht: Warum der pensionierte Polizist noch auf freiem Fuß ist

Im April wurde der pensionierte Polizist wegen Missbrauchsvorwürfen zweier Enkelinnen verurteilt. Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Schuldspruch, doch der Beschuldigte bleibt auf freiem Fuß.
Feldkirch “Antreten wird er die Strafe erst, wenn das Oberlandesgericht auch die Strafhöhe festgesetzt hat”, erläutert Gerichtssprecher Dietmar Nussbaumer gegenüber den VN. Damit bleibt der Beschuldigte weiterhin auf freiem Fuß, da die Untersuchungshaft bereits 2025 gerichtlich aufgehoben wurde.
Ersturteil im April 2025
Die Vorwürfe gegen den bis dahin unbescholtenen ranghohen pensionierten Polizisten spalteten die Familie. Geständig war der Angeklagte im Prozess nur zu den Vorwürfen, illegal im Besitz von Schlagringen und Munition gewesen zu sein und am Tag der Hausdurchsuchung im August 2023 mit herumliegenden dienstlichen Leichenfotos gegen das Amtsgeheimnis verstoßen zu haben. Gewichtiger war jedoch der Vorwurf, in den Jahren 2002 bis 2006 seine anfangs achtjährige Enkelin sowie 2010 auch die damals zwölfjährige Schwester des ersten Opfers sexuell missbraucht zu haben. Auch der Pflegesohn musste sich für ähnliche Vorwürfe in einem separaten Prozess vor Gericht verantworten.
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Der Beschuldigte wurde im April 2025 am Landesgericht Feldkirch wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person, der geschlechtlichen Nötigung, des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses, pornografischer Darstellungen Minderjähriger, der Verletzung des Amtsgeheimnisses, gefährlicher Drohung und nach dem Waffengesetz zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Urteil wurde mehrfach bekämpft: Der Beschuldigte reichte Nichtigkeitsbeschwerden beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein; er wie auch die Staatsanwaltschaft legten jeweils Berufung zur Strafhöhe ein.
Keine Untersuchungshaft
Diese Nichtigkeitsbeschwerden wurden vom OGH zurückgewiesen, wie vergangene Woche zuerst ORF Vorarlberg berichtete. Damit ist der Schuldspruch an sich bestätigt und rechtskräftig. Da aber auch die Berufungen der Anklage und Verteidigung gegen das Strafausmaß von zehn Jahren Haft aufschiebende Wirkung haben, bleibt der nun rechtskräftig schuldig gesprochene Pensionist dennoch vorerst auf freiem Fuß. Denn erst mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts steht auch das Strafausmaß fest.
Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung wurde der pensionierte Polizist auf Antrag der Staatsanwaltschaft Anfang April 2025 wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Diese wurde jedoch Mitte April 2025 infolge einer Haftbeschwerde des Beschuldigten wieder aufgehoben.