Inzestfall von Amstetten – neues psychiatrisches Gutachten

Krems, Wien Die Frage, ob der im Zusammenhang mit dem Inzestfall von Amstetten 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte und in den Maßnahmenvollzug eingewiesene Josef F. in den “Normalvollzug” verlegt wird, hat sich zum juristischen Dauerbrenner entwickelt. Eine ursprüngliche Entscheidung durch das Landesgericht Krems wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien aufgehoben. Nun gab das Landesgericht die neuerliche Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens in Auftrag. Mit einem Einlangen eines Gutachtens wird mit Ende Jänner gerechnet. Bis zu einer rechtskräftigten Entscheidung bleibt der 86-Jährige in der aktuellen Unterbringungssituation.
Zu lebenslanger Haft Verurteilte können frühestens nach Verbüßung von 15 Jahren um ihre bedingte Entlassung ansuchen. Im Fall von Josef F. wäre das 2023 der Fall, er wäre dann 88 Jahre alt. Dass sich Richter finden, die ihn angesichts der von ihm begangenen Verbrechen auf freien Fuß setzen, darf bezweifelt werden.