Absturz von Germanwings: Verfahren eingestellt
Marseille Sieben Jahre nach dem Germanwings-Absturz in den Alpen mit 150 Todesopfern hat die französische Justiz das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eingestellt. Das Strafgericht in Marseille kam zu dem Ergebnis, dass niemand habe vorhersehen und verhindern können, dass der Copilot den Airbus am 24. März 2015 absichtlich zum Absturz bringt und gegen einen Berg steuert, sagte die Sprecherin der Kammer für Massenunfälle.