Wer in Quarantäne muss

Affenpocken: Regeln des Gesundheitsministeriums für Kontaktpersonen liegen vor.
wien Nach dem ersten bestätigten Affenpockenfall in Österreich hat das Gesundheitsministerium gestern die Leitlinien für die Gesundheitsbehörden bekannt gegeben. Manches kommt durchaus aus der Corona-Pandemie bekannt vor: Es gibt Typ I- und Typ II-Kontaktpersonen, was nach der Intensität des Kontakts definiert wird.
Typ I sind Hochrisikokontakte, „die direkten Kontakt mit Hautläsionen oder Schleimhäuten eines symptomatischen Affenpockenfalles, dessen Körperflüssigkeiten oder zu potenziell infektiösem Material“ haben. Also u.a. Sexualpartner, Menschen, die sich in kontaminierten Räumen aufhalten, Haushaltskontakte, Hautkontakt mit geteilter Kleidung, Bettwäsche oder geteilten Gebrauchsgegenständen, wozu auch Gegenstände am Arbeitsplatz zählen, Passagiere in Flugzeugen, Bussen und Zügen mit zumindest acht Stunden Fahrdauer.
Typ II-Kontakte sind kurze soziale Kontakte, Arbeitskolleginnen und -kollegen, die sich kein Büro teilen, kurze Aufenthalte im Fitness-Studio, Sauna, Bad oder Ähnliches ohne sexuellen Kontakt und Personen mit adäquater persönlicher Schutzausrüstung.
Isolierung nur bei Symptomen
Bei Typ I-Kontakten empfehlen die Experten vorerst nur Contact Tracing, Information über Symptome und für die Dauer von 21 Tagen nach Letztexposition gesundheitsbehördliche Überwachung durch tägliche telefonische Kontaktaufnahme. Wenn Symptome wie Fieber, Ausschlag usw. auftreten, veranlasst die zuständige Behörde einen labordiagnostischen Test. Die Person sollte sich dann sofort isolieren, bis die Affenpocken-Infektion ausgeschlossen werden kann. Ab den ersten Symptomen ist Ansteckungsfähigkeit gegeben. Die Isolation endet erst, wenn die letzten Krusten abgeheilt sind. Das kann zwei bis vier Wochen dauern.