Terror in Wien: Anklage liegt vor

Welt / 03.08.2022 • 22:53 Uhr
Polizisten stehen am 4. November 2020 vor Kerzen in der Wiener Innenstadt. Zwei Tage zuvor starben vier Menschen bei einem Terroranschlag. APA/Georg Hochmuth
Polizisten stehen am 4. November 2020 vor Kerzen in der Wiener Innenstadt. Zwei Tage zuvor starben vier Menschen bei einem Terroranschlag. APA/Georg Hochmuth

Staatsanwaltschaft hat nach Anschlag von 2020 Anklage gegen sechs Männer eingebracht.

Wien Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht für Strafsachen im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien eine 117 Seite starke Anklage gegen sechs Männer im Alter zwischen 21 und 32 Jahren eingebracht. Das bestätigte die Sprecherin der Anklagebehörde, Nina Bussek, am Mittwochabend der APA. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam, die Verteidiger der Angeklagten haben die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben.

Sechs Männer müssen sich wegen ihrer mutmaßlichen Beteiligung am jihadistischen Terroranschlag in Wien am 2. November 2020 vor Gericht verantworten. Das berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ am Mittwoch.

Den Angeklagten werden im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten (§ 278c Absatz 2 StGB ) in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung (§ 278b Absatz 2 StGB) und kriminelle Organisation (§ 278a StGB) vorgeworfen. Einer der Angeklagten ist jener Mann, der mit dem Attentäter in die Slowakei fuhr, um Munition zu kaufen. Ein anderer soll ihn bei der Auswahl seines Anschlagsziels aktiv unterstützt haben.

Der Attentäter (20) verübte am 2. November 2020 in der Innenstadt einen Terroranschlag, bei dem er vier Passanten tötete und 23 Menschen teilweise schwer verletzte, ehe er von der Polizei erschossen wurde.

Insgesamt sollen die Tatbeteiligungen der Angeklagten dem „Standard“ zufolge enger sein als bisher angenommen. Geladen werden laut Anklage 20 Zeugen, darunter auch jener Mann, der die Waffen und Munition für den Anschlag nach Wien brachte und dann an den Attentäter verkauft haben soll. Alle Angeklagten bestreiten die Vorwürfe, für sie gilt die Unschuldsvermutung.