Und da war noch . . .
. . . Ein Mann, der bei der Polizei im schwäbischen Memmingen nach einem Schlafplatz gefragt hat und wegen eines bestehenden Haftbefehls ins Gefängnis kam. Der Mann hatte am Montagnachmittag auf der Dienststelle erklärt, dass er derzeit obdachlos sei und ihm auch eine Zelle als Schlafplatz recht sei. Es stellte sich heraus, dass gegen den 35-Jährigen ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Dortmund vorlag. Weshalb dieser bestand, konnte die Sprecherin nicht sagen. Beamte brachten den Mann schließlich in eine Justizvollzugsanstalt.