Und da war noch . . .
. . . Schweden, das eine fast 70 Jahre alte Regel abschafft, die so manches spontane Tänzchen in Gasthäusern oder Diskotheken erschwert hat. Zum 1. Juli wird eine Genehmigungspflicht aufgehoben, die seit 1956 vorschreibt, dass Bars, Restaurants und Nachtclubs in Schweden eine Erlaubnis benötigen, damit ihre Gäste tanzen dürfen. Bisher mussten Barbesitzer demnach eingreifen, wenn etwa an der Theke spontan getanzt wurde – taten sie das aber nicht, konnten die Betreiber ihre Ausschankerlaubnis einbüßen.