Inzestfall Amstetten: Fritzl hofft auf bedingte Entlassung

Welt / 15.01.2024 • 22:03 Uhr
Josef Fritzl wurde 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.  apa
Josef Fritzl wurde 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt.  apa

Krems, Amstetten Der Fall Josef Fritzl beschäftigt wieder einmal das Landesgericht Krems. Es soll darüber entscheiden, ob der 88-Jährige auf Grundlage eines neuerlichen psychiatrischen Gutachtens bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen wird. Attestiert wird Josef F. darin demnach, dass von ihm aufgrund von Demenz keine strafbaren Handlungen mehr zu erwarten sind.

Eine bedingte Verlegung aus dem Maßnahmenvollzug für Josef F. – er hat inzwischen seinen Namen geändert – in den sogenannten Normalvollzug war bereits in den vergangenen Jahren mehrmals Thema und Gegenstand von juristischen Beurteilungen gewesen. 2022 sprach sich das Oberlandesgericht Wien dagegen aus und stellte die Notwendigkeit der weiteren Unterbringung fest, nachdem das Landesgericht Krems zuvor anders entschieden hatte. Auch 2023 gab es einen neuerlichen Beschluss zur weiteren Unterbringung.