Josef Fritzl vor Umzug in “Normalhaft”

Welt / 25.01.2024 • 22:29 Uhr
Die Anhörung von Josef Fritzl in Krems fand unter großem Medieninteresse statt. AFP, APA
Die Anhörung von Josef Fritzl in Krems fand unter großem Medieninteresse statt. AFP, APA

Der 88-Jährige soll aus dem Maßnahmenvollzug verlegt werden. Entscheidung nicht rechtskräftig.

Krems Der im Inzestfall von Am­stetten zu lebenslanger Haft verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden. Eine nicht öffentliche Anhörung hat am Donnerstag in Krems mit der bedingten Entlassung in den Normalvollzug geendet. Fritzls Anwältin Astrid Wagner sprach in einer ersten Reaktion von einem „großen Teilerfolg“, Ziel bleibe aber weiterhin die generelle bedingte Entlassung.

Verlegung unter Auflagen

Die Verlegung in den Normalvollzug ist auf zehn Jahre bedingt. Nachweisen muss Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie sowie psychiatrische Untersuchungen. Die Entscheidung des Dreiersenats ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beigewohnt hatte und daher auch keine Erklärung abgegeben wurde. Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien.

„Wir werden die Entscheidung ganz genau prüfen und danach über das weitere Vorgehen entscheiden“, teilte die Leiterin der Staatsanwaltschaft Krems, Susanne Waidecker, der APA mit. Man habe von dem Beschluss aus den Medien erfahren, dieser liege der Anklagebehörde noch nicht vor.

Befunden wurde am Donnerstag auch bereits über eine bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus spezialpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.

Demenz attestiert

Gestützt ist die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Fritzl u. a. aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Dem folgte der Dreiersenat, der nach Angaben von Wagner am Donnerstag ebenfalls befand, dass Fritzl „nicht mehr gefährlich ist“.

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr sieben Kinder – eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Einweisung ausgesprochen. Der Schuldspruch umfasste Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwere Nötigung und damit alle Anklagepunkte. Fritzl hat im Gefängnis einen neuen Nachnamen angenommen.

Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung vom Donnerstag sagte Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, „wie er bereut, was er getan hat. Also er war eigentlich den Tränen nahe.“ Fritzl sei „intensiv befragt“ worden, „sehr aufgeregt“ und „wackelig auf den Beinen“ gewesen. Aufgrund der Entscheidung habe er sich „sehr gerührt“ gezeigt. Generell dürfte der 88-Jährige durchaus Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. „Er denkt Tag und Nacht an das, was er getan hat, er hat auch den Akt in der Zelle, und er hat sich wirklich ganz intensiv damit auseinandergesetzt. Er ist ein Mensch, der absolut zutiefst voller Reue ist“, konstatierte die Verteidigerin.

Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Details über die zukünftig mögliche Unterbringung wurden nicht genannt.

Die Juristin will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit, für Josef Fritzl einsetzen.

Laut Verteidigern Astrid Wagner bereut Fritzl, was er getan hat.
Laut Verteidigern Astrid Wagner bereut Fritzl, was er getan hat.