Die Welterbe-Geschichte begann in Ägypten

Der Besuch einer UNESCO-Welterbestätte ist eine Reise in die Vergangenheit.
paris, Schwarzach. (VN-VN) Schloss Schönbrunn, Kölner Dom, Mont-Saint-Michel, Oper von Sydney, Chinesische Mauer, Pyramiden. Diese Bauten haben eines gemeinsam: Sie stehen auf der Welterbeliste der UNESCO. Die UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) ist eine der 17 Sonderorganisationen der Vereinten Nationen und für Erziehung, Wissenschaft, Kultur zuständig. Sie hat ihren Sitz in Paris.
Begonnen hat die Geschichte des UNESCO-Welterbes in Ägypten. Als dort in den 1960er-Jahren der Assuan-Staudamm gebaut wurde, drohten die Tausende Jahre alten Tempel von Abu Simbel im Wasser zu versinken. Damals rief die UNESCO zu einer Hilfsaktion auf, an der sich 50 Staaten beteiligten. Mithilfe der gesammelten 80 Millionen US-Dollar wurden die Felsentempel an höherer Stelle wieder aufgebaut und bleiben so erhalten.
Einzigartige Stätten
Daraufhin wurde 1972 von 190 Staaten und Gebieten die Welterbekonvention verabschiedet. Den Titel Welterbe (Weltkultur- und Weltnaturerbe ) gibt es seit 1975. Verliehen wird dieser von der UNESCO an Stätten, die wegen ihrer Einzigartigkeit weltbedeutend sind.
Jeder Staat kann eigene Stätten selbst vorschlagen. Welche tatsächlich auf die Welterbeliste gesetzt werden, entscheidet ein Komitee der UNESCO. Grundvoraussetzung ist, dass es sich um eine Stätte von „außergewöhnlichem universellen Wert“ handelt. Ein Naturerbe sollte „von außergewöhnlicher Schönheit“ sein. Damit ein Antrag erfolgreich ist, muss ein überzeugender Plan vorgelegt werden, wie die Stätte langfristig erhalten werden kann. Die Aufnahme in das Welterbe gilt als Prestigegewinn.
Mittlerweile stehen heute 981 Kultur- und Naturstätten mit außergewöhnlich wertvollen Denkmälern, historischen Städten oder Landschaften in 160 Ländern auf der Welterbeliste. Für ihren Schutz soll nicht nur der betroffene Staat verantwortlich sein, sondern die gesamte Menschheit.
Die Rote Liste
Die Länder sind verpflichtet, die Welterbestätten innerhalb ihrer Grenzen zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Hält die UNESCO ein Denkmal für gefährdet, kommt es auf eine Rote Liste. Schwerpunkt der Aufnahme in diese Liste ist die Aufstellung von konkreten Maßnahmenkatalogen zur Wiederherstellung des Wertes, der ursprünglich zur Aufnahme in die Welterbeliste geführt hatte.
Derzeit sind 44 Welterbestätten als gefährdetes Erbe gelistet. Darunter sind die Altstadt von Jerusalem, die frühchristlichen Ruinen von Abu Mena in Ägypten, die Altstadt der syrischen Hauptstadt Damaskus, die Tempelstätten von Angkor in Kambodscha, das Orthodoxen-Kloster Decani im Kosovo, die Altstadt von Dubrovnik und der Nationalpark Plitvicer Seen in Kroatien.
Ein weiteres Abkommen trat 2006 in Kraft. Es dient dem Erhalt des immateriellen Kulturerbes. Dabei geht es um kulturelle Ausdrucksformen wie Tanz, Theater, Musik sowie um Bräuche und Traditionen.
UNESCO-Welterbeliste
981 Kultur- und Naturstätten mit wertvollen Denkmälern, historischen Städten oder Landschaften in 160 Ländern umfasst die UNESCO-Liste des Welterbes:
759 sind Kulturstätten, 193 sind Naturstätten, 29 Denkmäler werden sowohl als Kultur- als auch als Naturerbe gelistet.
9 Denkmäler gibt es in Österreich:
» Historisches Zentrum Salzburg
» Schloss Schönbrunn
» Kulturlandschaft Wachau
» Kulturlandschaft Hallstatt/Dachstein
» Semmeringbahn
» Historisches Zentrum Graz mit Schloss Eggenberg
» Historisches Zentrum Wien
» Kulturlandschaft Ferto/Neusiedler See
» Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen