. . . den Sicherheitsgurt?
Den ersten Sicherheitsgurt entwicklete der Franzose Gustave-Désiré Leveau. Es handelte sich um einen Vierpunkt-Sicherheitsgurt, der am 11. Mai 1903 patentiert und zugelassen wurde. Im selben Jahr erfand Louis Renault einen Fünfpunkt-Sicherheitsgurt. Dieser wurde dann von der Firma Volvo zum Dreipunkt-Sicherheitsgurt weiterentwickelt.
1957 wurden erstmals Beckengurte – unter der Bezeichnung „Gurt zum Anschnallen, Flugzeugbauart“ – als Sonderausstattung in Serienfahrzeugen von Porsche und Mercedes-Benz eingebaut. 1960 gab es Gurte schon von mehreren Herstellern in ganz Europa. In der Regel handelte es sich um statische Gurte mit Zweihandbedienung und einem Schloss, das von jedem Hersteller auf eigene Weise konzipiert war.
Bis 1968 war das Kaufen, Montieren, Anlegen und Tragen von Sicherheitsgurten noch immer ein Problem. Doch dann wurden die Automatikgurten mit Einhandbedienung eingeführt, was eine breitere Akzeptanz zur Folge hatte.
Ab 1. Jänner 1974 galt die Einbaupflicht von Sicherheitsgurten in jeden Neuwagen. Gleichzeitig wurde eine neue europäische Typprüfung ECE und die Gurtöffnung durch Druck auf eine rote Taste eingeführt.
In Österreich herrscht Gurtenpflicht auf den Pkw-Vordersitzen seit dem Jahr 1976.