. . . den Airbag?

Wissen / 22.08.2014 • 09:49 Uhr

Als Airbag (zu Deutsch: Prallkissen oder wörtlich übersetzt „Luftsack“) wird ein Teil des Insassenrückhaltesystems von Kraftfahrzeugen und Flugzeugen bezeichnet. Er wird aber auch bei anderen Systemen wie dem Airbaglandesystem oder dem Lawinenairbag verwendet.

Der Airbag im Kraftfahrzeug besteht aus einem Kunststoffsack, der sich bei einem Unfall innerhalb von 20 bis 50 Millisekunden mit einem lauten Knall zwischen dem Insassen und Teilen des Fahrzeuginnenraumes entfaltet. Dadurch wird verhindert, dass der Insasse gegen harte Teile des Innenraumes wie Lenkrad oder Armaturenbrett prallt und so schwerste Verletzungen verhindert werden können. In den Industriestaaten gehören Front­airbags, Seitenairbags und Kopfairbags meist zur Serienausstattung neuer Personenkraftwagen.

Als erster Erfinder des Airbags gilt der Münchner Ingenieur Walter Linderer. Er meldete 1951 sein Patent an. 1953 erhielt der US-Amerikaner John W. Hetrick ein ähnliches Patent. Ihre Airbags waren wegen mangelnder Sensor- und Auslösetechnik nicht praktikabel. Erst Allen K. Breed entwickelte mit einem 1968 vorgestellten System eine Airbag-Technik, die heute verwendet wird.

Mittlerweile zählt der Airbag weltweit zur Standardausstattung aller Neuwagen und hat unzählige Menschenleben gerettet.