Begründung von Eigentum

Eigentum / 10.11.2016 • 12:47 Uhr
Die Feststellung von Liegenschaftsanteilen dient der Nutzwertfeststellung. Foto: Shutterstock
Die Feststellung von Liegenschaftsanteilen dient der Nutzwertfeststellung. Foto: Shutterstock

Definition. Wohnungseigentum kommt bei der Neuerrichtung oder an bestehenden Wohnungen eines Wohnhauses zustande.

Die Baubehörde oder ein Sachverständigengutachten legen aufgrund von vorhandenen Wohnungen oder aufgrund von baubewilligten Plänen auf Antrag eines Miteigentümers oder Käufers einer Eigentumswohnung die Anzahl der Eigentumswohnungen eines Hauses fest.

Nutzwertfeststellung

notwendig

Danach erfolgt die Nutzwertfeststellung (Parifizierung). Nach dem Nutzwert einer Wohnung werden vielfach die Aufwendungen für eine Liegenschaft (Betriebskosten, Erhaltungskosten etc.) auf die Eigentümer aufgeteilt. Dabei legt der Ziviltechniker fest, wie viele Liegenschaftsanteile jeweils mit den einzelnen Wohnungen verbunden sind. Der Nutzwert der Wohnung wird auf Basis der Nutzfläche ermittelt, wobei für werterhöhende oder wertmindernde Umstände Zuschläge und Abschläge vorzunehmen sind, die sich aus Größe, Ausstattungszustand, Lage der Wohnung etc. ergeben können. Nachdem der Nutzwert feststeht, kann der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen werden. Darin räumen sich die Wohnungseigentümer gegenseitig das Nutzungs- und Verfügungsrecht an ihren Wohnungen ein.

Grundbucheintrag

Eigentümer einer Wohnung wird man erst mit dem Eintrag ins Grundbuch. Für Personen, die den Kaufvertrag bereits unterzeichnet haben, aber noch nicht eingetragen sind, gibt es spezielle Schutzbestimmungen. Beim Kauf einer bereits bestehenden Eigentumswohnung von einem anderen Eigentümer ist nur ein Kaufvertrag notwendig. Dieser wird üblicherweise von einem Rechtsanwalt oder Notar errichtet. Empfehlenswert ist auch eine Treuhandlösung. Dabei wird der Kaufpreis so lange treuhändisch hinterlegt, bis die lastenfreie Eintragung ins Grundbuch gesichert ist.

Weitere Infos auf
www.help.gv.at