Technische Anlage & Lärm

Wie laut darf eine technische Anlage im Außenbereich –
etwa eine Wärmepumpe eines Häuslebauers – sein?
Immission. Wärmepumpen zählen zu den Co2-freien Heizsystemen und gemeinhin als umweltfreundlich. Tiefe Brummtöne einer Anlage können jedoch für lärmempfindliche Ohren durchaus unangenehm sein. Durch Luftwärmepumpen kommt es immer wieder zu Beschwerden. Grundsätzlich gilt: Dauergeräusche einer technischen Anlage müssen so dimensioniert sein, dass sie sich von den ortsüb-lichen Hintergrundgeräuschen der leisen Stunden (des Tages, des Abends, der Nacht) nicht abheben. Für die Installation von Geräten wie Wärmepumpen, Klimaanlagen, Schwimmbadpumpen und dergleichen bei privaten Wohngebäuden liegt meist keine Messung der Umgebungsgeräusche vor. In einigen Bundesländern werden in Baugesetzen, Verordnungen, Förderrichtlinien etc. Richt- bzw. Grenzwerte festgelegt, was Nachbarn tolerieren müssen.
Schallmessung
Für die Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr liegen die Vorgaben in ländlichen Wohngebieten üblicherweise bei höchstens 30 dB(A) an der Grundstücksgrenze des Nachbarn. Wurden im jeweiligen Bundesland keine gesetzlichen Grenzwerte festgelegt, kann man sich zumindest an diesen Werten orientieren. Abgesichert ist man allerdings nur mit einer professionellen Schallmessung vor und nach Inbetriebnahme der Anlage. Wichtig ist, die zu erwartende Schall-emission der Anlage bereits in der Planungsphase zu ermitteln und bei der Auswahl des Gerätetyps und des Aufstellungsorts zu berücksichtigen. Achtung bei einer Aufstellung nah an der Grundstücksgrenze bzw. nah am Nachbarhaus, Grenzwerte lassen sich schwerer einhalten. Beachten muss man die Distanz zwischen der Anlage und der Grundstücksgrenze. Auch reflektierende Gebäudeteilen nahe dem Aufstellort, die Bauform der Anlage und Eigenheiten des Betriebsgeräusches wie Brummen, Singen, Surren etc. sind in die Planung miteinzubeziehen.
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www.vorarlberg.at