Haftung Werkunternehmer
Vorgaben Häufig macht ein Werk-
unternehmer dem Kunden Vorgaben für die Vorleistungen, die der Kunde oder Handwerker zu erbringen haben, und auf denen er seine Leistungen aufbaut. Er übernimmt vertraglich das Risiko, wenn der zugesagte Erfolg seiner Leistungen wegen der Fehlerhaftigkeit seiner Vorgaben nicht eintritt. Sind diese Vorgaben unzureichend oder fehlerhaft, haftet er gegenüber dem Kunden auch aus dem Titel der Gewährleistung, d. h. verschuldensunabhängig.