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Gesund / 04.07.2014 • 09:55 Uhr
Helga Hartmann und ihre Hebammenkolleginnen sind nun noch näher bei den werdenden Müttern. Foto: VN/Hartinger
Helga Hartmann und ihre Hebammenkolleginnen sind nun noch näher bei den werdenden Müttern. Foto: VN/Hartinger

Hebammenberatung jetzt eine Stunde kostenlos im Rahmen des MUKI-Passes.

Dornbirn. (hp) Die Geburt: ein Erlebnis, das in der Zeit davor, während und danach Frauen tief bewegt. Die Unterstützung durch einen Arzt ist im Mutter-Kind-Pass (MUKI) klar definiert. Oft jedoch bleibt eine Frage: Soll oder kann eine Hebamme in dieser Zeit begleiten? Seit 1. März gibt die kostenlose Hebammenberatung die richtigen Antworten. Helga Hartmann, Geschäftsstellenleiterin des Österreichischen Hebammengremiums in Vorarlberg, klärt auf.

Eine Stunde kostenlose Hebammenberatung: Was bedeutet das für die schwangere Frau?

Hartmann: Grundsätzlich ermöglicht dieses Novum, das nun fixer Bestandteil der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist, den Frauen von der 18. bis 22. Schwangerschaftswoche form- und zwanglos und vor allem kostenlos in direkten Kontakt mit einer Hebamme zu treten. Im Rahmen eines vorgegebenen Themenkatalogs informieren wir allgemein, aber auch gezielt.

Was beinhaltet dieser Themenkatalog?

Hartmann: Er umschließt drei Schwerpunkte. Zum einen geben wir Informationen zu Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen. Weiters beraten wir in Bezug auf gesundheitsförderndes und präventives Verhalten in der Schwangerschaft, im Wochenbett und in der Stillzeit. Und schlussendlich sprechen wir die psychosozialen Komponenten, wie das persönliche Befinden, die Lebens- und Wohnsituation, Partnerschaft und anderes an und zeigen Unterstützungs- bzw. Vernetzungsmöglichkeiten auf.

Ein knapper Zeitrahmen für umfassende Infos?

Hartmann: Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele Frauen Antworten auf ganz konkrete Fragen suchen. Das Bereichernde an der einstündigen Beratung ist, dass Frauen die Möglichkeit haben, eine Hebamme direkt zu kontaktieren und sich zu informieren, gerade auch in Hinblick auf unsere Angebote bzw. einer möglichen persönlichen Betreuung und Begleitung durch eine Hebamme.

Was leistet Hebammenarbeit?

Hartmann: Die Arbeit der Hebamme umschließt neben der Geburtshilfe auch die Beratung und Begleitung in der Schwangerschaft sowie die ergänzende Betreuung nach der Geburt. So bieten wir in der Schwangerschaft Geburtsvorbereitungskurse und Hebammengespräche an. Bei der Nachbetreuung übernehmen wir die Beratung sowie die Untersuchung und Behandlung der Wöchnerin bzw. des Babys.

Wichtige Leistungen, deren Kosten von wem getragen werden?

Hartmann: Hier muss in Bezug auf die Geburt genau unterschieden werden. Da tauchen Begriffe wie ambulante Geburt, vorzeitige Entlassung oder Hausgeburt auf. In den genannten Fällen werden die Kosten für eine definierte Anzahl von Hebammen-Haus- oder Ordinationsbesuchen direkt mit dem Versicherungsträger abgerechnet. Bei einer Wahlhebamme übernehmen die Versicherungen 80 Prozent des Kassentarifs.

Können Sie einen Trend bezüglich Verweildauer im Spital nach einer Geburt erkennen?

Hartmann: Es entscheiden sich zusehends mehr Frauen für einen kürzeren Spitalsaufenthalt. Waren es früher generell fünf Tage, liegt der Durchschnitt heute bei drei bis vier Tagen. Damit einhergeht eine größere Nachfrage nach einer Hebammen-Nachbetreuung.

Muss eine Hebamme bei der Geburt dabei sein, und kann die persönlich gewählte Hebamme die Schwangere ins Spital begleiten?

Hartmann: Ja, in Österreich gibt es die Beiziehungspflicht einer Hebamme. Und begleiten ja, bei der Geburt selbst steht die angestellte Hebamme mit zur Seite.

Diese Broschüre informiert über das neue Angebot.
Diese Broschüre informiert über das neue Angebot.

Begriffsdefinitionen

Ambulante Geburt: Ambulant entbinden heißt, dass die Frau und ihr Baby innerhalb 24 Stunden nach der Geburt vom Spital nach Hause zurückkehren.

Leistungen: 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt.

Vorzeitige Entlassung: Die Frau verlässt vor dem 4. Tag nach der Geburt ihres Kindes das Krankenhaus (bei Kaiserschnitt oder Mehrlingsgeburten vor dem
6. Tag).

Leistungen: Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum
5. Tag nach der Geburt.

Hausgeburt: Eine gesunde Frau mit einer komplikationslosen Schwangerschaft kann ihr Baby auch zu Hause zur Welt bringen.

Leistungen: Maximal 4 Hausbesuche oder Sprechstunden bis zum Ende der 40. Schwangerschaftswoche, maximal 3 weitere Hausbesuche oder Sprechstunden in der 41. und 42. Schwangerschaftswoche, Betreuung während der Geburt zu Hause, täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt. Die Hebammen-Leistungen werden im genannten Rahmen von den Krankenkassen übernommen.

Weitere Infos:
www.vorarlberg.hebammen.at