Wenn das Kind krank ist und der Job ruft: Was ist zu tun?

Politik / HEUTE • 14:54 Uhr
Wenn das Kind krank ist und der Job ruft: Was ist zu tun?
Viele Eltern kennen das Szenario: Das Kind fiebert und kann deshalb nicht in den Kindergarten.APA/DPA

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema “Pflegeurlaub” beziehungsweise Pflegefreistellung.

Schwarzach Eltern von Schul- oder Kindergartenkindern kennen es wohl nur zu gut: Sobald es wieder etwas kühler wird, dauert es nicht lange, bis die Kleinen mit Infekten zu kämpfen haben. Diese verbreiten sich in den Einrichtungen oft rasend schnell. Doch was tun, wenn das Kind Fieber hat und sich zu Hause auskurieren muss, die Eltern aber berufstätig sind? Die VN haben wichtige Fragen und Antworten zum “Pflegeurlaub” beziehungsweise zur Pflegefreistellung zusammengefasst.

Wann kann überhaupt Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden?

Das ist grundsätzlich möglich, wenn man einen erkrankten nahen Angehörigen oder ein Haushaltsmitglied pflegen muss und deshalb nicht arbeiten kann. Die Gewerkschaft GPA thematisiert drei Gründe: Der erste ist der eingangs geschilderte. So ist zum Beispiel das Kind krank und kann nicht den Kindergarten oder die Schule besuchen. Der zweite betrifft die vorgesehene Betreuungsperson, also wenn diese etwa schwer erkrankt ist oder ins Krankenhaus muss. Drittens kann Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden, wenn das Kind, das noch unter zehn Jahre alt ist, ins Spital begleitet werden muss.

GPA-Vorarlberg-Geschäftsführer Marcel Gilly unterstreicht: “Es handelt sich um eine große Hilfestellung für Eltern.” Wichtig sei aber, dass diese auch davon wüssten. Er berichtet von vielen Anfragen bei der Gewerkschaft zu Beginn der Schulzeit und in den kalten Wintermonaten, wenn grippale Infekte zirkulieren. Aus der Abteilung Arbeitsrecht der Wirtschaftskammer Vorarlberg heißt es auf VN-Anfrage: „Die Pflege erkrankter Kinder ist einer der häufigsten Anwendungsfälle der Pflegefreistellung, insbesondere bei jüngeren Kindern.” Dabei führe das selten zu Problemen. Mitunter gebe es aber Fehlinformationen über das Ausmaß der Pflegefreistellung. Viele wüssten auch nicht, dass sie stundenweise in Anspruch genommen werden kann.

Wie lange wird Pflegefreistellung gewährt?

Es besteht Anspruch auf eine Woche pro Arbeitsjahr im Ausmaß der wöchentlichen Arbeitszeit. Wenn also zum Beispiel 30 Stunden in der Woche gearbeitet werden, können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich für diese Zeit freistellen lassen und bekommen so lange auch ihr normales Entgelt. Es ist dabei egal, ob mehrere Kinder, nahe Angehörige oder Haushaltsmitglieder gepflegt werden müssen. Wenn der Grundanspruch verbraucht wurde und das Kind unter zwölf Jahre alt ist, kann prinzipiell eine weitere Wochenarbeitszeit in Anspruch genommen werden. Dann braucht es aber einen neuen Grund für die Pflegefreistellung. Wie die Arbeiterkammer informiert, darf der Arbeitgeber auch nicht mitbestimmen, welcher Elternteil Pflegefreistellung übernimmt.

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Wann muss man dem Arbeitgeber Bescheid sagen?

So schnell wie möglich. Außerdem sollte Bescheid gegeben werden, wie lange es voraussichtlich dauern wird. Verlangt der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung, muss er mögliche Kosten, die dadurch entstehen, dem Arbeitnehmer ersetzen.

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GPA-Vorarlberg-Geschäftsführer Marcel Gilly spricht von einer großen Hilfestellung für Eltern.GPA

Was kann getan werden, wenn der Anspruch verbraucht ist?

Die Gewerkschaft verweist darauf, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Fall das Recht haben, ihren offenen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Sie empfiehlt aber, vorher zu prüfen, ob nicht ein Dienstverhinderungsgrund vorliegen könnte. Dazu gehören unter anderem familiäre Pflichten. Als Beispiele nennt die GPA folgende Szenarien: Kindergarten, Hort oder Schule schließen unerwartet, das minderjährige Kind braucht eine Begleitung für den Arztbesuch, ein schwerkranker Angehöriger liegt im Krankenhaus und muss besucht werden oder die Schule lädt die Eltern spontan vor. Voraussetzung ist, dass die Dienstverhinderung ohne die Schuld der Arbeitnehmerin, des Arbeitnehmers zustande kommt und verhältnismäßig kurz andauert.

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