Causa Siemens: So entschied das Gericht über die U-Haftanträge

Fünf dringend Tatverdächtige sollen auf Antrag der Staatsanwaltschaft in U-Haft genommen werden. Die ersten Entscheidungen liegen vor.
Feldkirch Inzwischen sind alle fünf Tatverdächtigen in der millionenschweren Betrugscausa rund um Siemens in die Justizanstalt Feldkirch überstellt worden und warten auf die Entscheidung des Gerichts zu ihrem weiteren Verbleib.
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Die Staatsanwaltschaft Feldkirch habe für alle fünf Tatverdächtigen die Untersuchungshaft beantragt, bestätigt Staatsanwalt Heinz Rusch den VN. Diese wurde inzwischen für drei der Tatverdächtigen bestätigt. Die Entscheidung für die anderen beiden Tatverdächtigen steht noch aus. In 14 Tagen muss das Landesgericht eine Fortführung der Untersuchungshaft erstmals wieder prüfen.
Untersuchungshaft
Die U-Haft kann nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch die Entscheidung des Gerichts verhängt werden. Dafür muss die festgenommene Person innerhalb von 48 Stunden vom Richter vernommen werden, direkt nach der Vernehmung ist die U-Haft zu verhängen oder die Person freizulassen.
Voraussetzung für die U-Haft sind laufende Ermittlungen oder eine aufrechte Anklage, der dringende Tatverdacht und der Verdacht, dass eine Flucht-, Verdunklungs- oder weitere Tatbegehungsgefahr besteht.
Insgesamt sind zwei bislang aktive Mitarbeiter der Bauabteilung der Krankenhausbetriebsgesellschaft sowie ein inzwischen pensionierter Mitarbeiter dieser Abteilung in Haft, wie auch eine Person aus dem Umfeld von Siemens und von Hirschmann Automotive in Rankweil. Der Verdacht liegt auf dem Schweren Betrug über Schein- oder überhöhte Rechnungen im Umfeld von Bauaufträgen an Siemens. Die auf Energie- und Gebäudetechnik spezialisierte Aktiengesellschaft habe den Beteiligten über angemeldete Nebenbeschäftigungen so Gelder zugeschanzt. Der Schaden liege im Millionenbereich, so der aktuelle Verdacht.
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Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurden durch Siemens selbst losgetreten. Das Unternehmen habe bei internen Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt und diese zur Anzeige gebracht. Die KHBG äußerte bereits den Verdacht, dass es noch weitere namhafte geschädigte Unternehmen geben könnte.