Sandra Troll ist verzweifelt: ÖGK will ihre Tochter nicht versichern!

Seit der Geburt ihrer Tochter hat Sandra Troll mit der Österreichischen Gesundheitskasse zu kämpfen. Nach einem ersten Erfolg muss sie wohl wieder vor die Gerichte ziehen.
Bregenz Vor einem Jahr musste sich Sandra Troll das Kinderbetreuungsgeld erkämpfen. Denn sie arbeitete zwar in Vorarlberg, lebte aber in der Schweiz. Da die Eidgenossen kein Kinderbetreuungsgeld kennen, hatte sie keinen Anspruch in Österreich darauf. Gemeinsam mit der Arbeiterkammer erkämpfte sie sich und anderen Müttern in dieser Situation diese Leistung inzwischen. Doch damit endet die Geschichte nicht.
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Bis auf die Arbeiterkammer interessierte sich kaum jemand für das Schicksal der jungen Mutter. Die erste Reparatur half nur Grenzgängern aus Österreich, die in der Schweiz arbeiteten, nicht jedoch ihr. Im Juli bekam die junge Mutter das Kinderbetreuungsgeld aufgrund eines OGH-Urteils ausbezahlt. Eine E-Card für ihre nun einjährige Mila bekommt sie jedoch nicht. Sie könne das Kind nicht über sich mitversichern lassen, so die unverbindliche Auskunft der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK. Dabei ist die junge Mutter in Vorarlberg beschäftigt, zahlt daher ihre Abgaben und ist bei der ÖGK versichert. Wer sich nun jedoch online bei der ÖGK informiert, erhält grundsätzlich eine andere Auskunft. So sei das Kind und der beziehende Elternteil während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes krankenversichert. Und: Die fristgerechte Erledigung aller im Mutter-Kind-Pass vorgeschriebenen Untersuchungen ist die Voraussetzung für die volle Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes.
Warten auf den Bescheid
Die Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass finanzierte Troll bislang aus der eigenen Tasche, über 1000 Euro flossen bislang in den Pass. Denn von der Krankenkasse habe sie bislang nur die Auskunft, dass das Kind über den Vater in der Schweiz zu versichern sei. “Das ist ja ein Widerspruch: Das Geld bekommen sie, aber nicht die E-Card”, wundert sich auch Mutter und Großmutter Birgit Dickbauer. Jeder andere habe Zugang zu allem, nur ihrer Tochter und Enkelin wird dieser verweigert, bislang ohne Begründung. Hinzu kommt, dass die Untersuchungen für alle mit Hauptwohnsitz in Österreich kostenlos sind, selbst wenn kein Anspruch auf eine E-Card besteht. Und laut der Webseite der ÖGK ist das Kind grundsätzlich über beide Elternteile versicherungswürdig. “Ich forderte vor über zwei Wochen den Bescheid an, seitdem hörte ich nichts mehr”, erklärt Sandra Troll.
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“Wir warten noch auf die Begründung, noch haben wir keinen Bescheid erhalten”, bestätigt Alexander Nussbaumer von der Arbeiterkammer. Für ihn ist der Zugang der Gesundheitskasse nicht nachvollziehbar, warum das Mädchen nicht zu versichern wäre. Wie auch die Familie Troll geht er davon aus, dass der Versicherungsanspruch der jungen Mila wieder durch prozessiert werden muss – und man ihn gewinnen wird. Schließlich kann das Kind über die Mutter versichert werden, und Sandra Troll arbeitet in Vorarlberg und zahlt in das hiesige Sozialsystem ein.