Pensionierter Landwirt versuchte, zum Amtsmissbrauch anzustiften

Gewalt und Verbrechen / 09.04.2025 • 12:12 Uhr
Prozess Staatsverweigerer Landesgericht Feldkirch
Der Angeklagte verfolgte den Prozess lieber im Stehen. EC

Rentner wehrte sich gegen Strafbescheid und drohte Bregenzer Bezirkshauptmann.

Feldkirch Die Gruppe von Menschen ist bekannt dafür, dass sie sich ihr eigenes Normensystem schafft, eigene Institutionen erschafft und Bescheide oder andere Normen des österreichischen Staates soweit wie möglich ignoriert. So auch der Rentner, der sich gegen einen Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wehrte. Der Mann wollte, dass das Verwaltungsstrafverfahren gegen ihn eingestellt wird.

Den Gerichtstermin vor dem Landesgericht Feldkirch ignorierte der Mann ebenfalls; Richter Martin Mitteregger musste samt Schöffen eine gute Stunde warten, bis die Polizei den Angeklagten aus dem hintersten Bregenzerwald zum Gericht chauffierte. Dort hörte der Beschuldigte den Vorwürfen im Stehen zu und gab gleich anfangs an, dass er kein „Angeklagter“ sei und auch nicht mit Nachnamen angesprochen werden will.

Hintergrund der Strafe

Anlass für den Strafbescheid war, dass der Mann gegen eine Mitwirkungspflicht verstoßen hatte. Seine Frau, die krank ist, erhielt eine Aufforderung der Statistik Austria, im Rahmen des sogenannten „Mikrozensus“ der Behörde Fragebögen auszufüllen. Was viele nicht wissen, es besteht eine Mitwirkungspflicht an dieser Art von Umfrage. Und es gibt Strafen, wenn man dies verweigert. Es geht um allgemeine Angaben zur Wohnsituation, zu Einkommen, Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Regelmäßig werden Personen zufällig ausgewählt und sind verpflichtet, die entsprechenden Fragen zu beantworten. Darauf wird im Fragebogen hingewiesen.

Der Mann, der sich gleich mit „Danke an die Republik“, über seine geringe Pension in Höhe von 800 Euro beschwert, wehrte sich gegen diese Mitwirkungspflicht. Die Folge waren drei Strafbescheide in der Höhe von jeweils 80 Euro. In Summe also 240 Euro.

Bezirkshauptmann kontaktiert

Der einstige Landwirt wollte sich nicht mit den Konsequenzen abfinden und kontaktierte den Bregenzer Bezirkshauptmann und dessen Behörde. Der Angeklagte wollte, dass das Strafverfahren eingestellt wird und die Strafbescheide aufgehoben werden. Ansonsten würde er eine persönliche Haftung in Höhe von 600.000 Euro in ein internationales Schuldenregister eintragen lassen.

Solche Schuldenregister existieren im Ausland tatsächlich und können darin Genannte durchaus in die Zwickmühle bringen, beziehungsweise ihnen enorme Kosten verursachen. Martin Mitteregger erklärt dem Rentner, dass er wegen versuchter Anstiftung zum Amtsmissbrauch zu fünf Monaten bedingter Haft sowie 1200 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt wurde. „Das darf nicht wahr sein“, kann es der Verurteilte nicht glauben. Wie es weitergeht, ist offen, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.