Syrer sprach vor Beamtin des Jugendamtes Drohung aus

Gewalt und Verbrechen / 07.05.2025 • 11:46 Uhr
Prozess Drohung BH BLudenz
Der Angeklagte wurde beim Prozess vor Richter Theo Rümmele von einer Arabischübersetzerin unterstützt. EC

47-jähriger Vater ließ seiner Wut freien Lauf und wurde verurteilt.

Feldkirch Der Mann hat mehrere Kinder; sein jüngstes, ein 14-jähriger Bub, absolviert noch sein letztes Schuljahr. Offensichtlich gibt es hin und wieder Krach zuhause, jedenfalls wurde einmal ein Annäherungs- und Betretungsverbot ausgesprochen. Im März dieses Jahres kam es wieder zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Arbeiter und dessen Sohn. Der Teenager wollte angeblich 400 Euro, die beiden diskutierten heftig. Die Polizei schritt ein und verständigte auch die Kinder- und Jugendhilfe. „Eine halbe Stunde nach dem Streit mit meinem Sohn musste ich dorthin zu einer Besprechung. Ich war von dem Streit noch so wütend. Da habe ich gesagt, dass ich meinen Sohn verprügeln werde. Aber das war nur so dahingesagt, ich würde ihm doch nie etwas antun“, so der Angeklagte, der mit seiner Tochter vor dem Landesgericht Feldkirch erscheint.

Vor Behörde gedroht

Vor der Mitarbeiterin der Bezirkshauptmannschaft Bludenz äußerte der Mann lautstark die Drohung, den Sohn zu verprügeln. Auch wenn die Beamtin nicht direkt selbst bedroht wurde, gilt das als Drohung ihr gegenüber. Denn sie ist eine sogenannte „Sympathieperson“, hat Verantwortung gegenüber jenen Kindern und Jugendlichen, mit denen sie betraut ist. Ebenso würde es als Drohung gelten, wenn man gegenüber einer Mutter sagt, dass man deren Kindern etwas antun werde.

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Der Angeklagte weiß, was die Funktion der Kinder- und Jugendhilfe ist. Richter Theo Rümmele kann nicht verstehen, warum der Vater gegenüber der Beamtin die Drohung äußerte. „In unserer Kultur ist es oft so, dass wir etwas sagen, was nicht so gemeint ist“, versucht sich der Angeklagte zu verteidigen.

Vorsicht geboten

Mitarbeiter diverser Behörden sind seit dem Vorfall 2019 in Dornbirn besonders vorsichtig. Damals wurde der 46-jährige Leiter der Dornbirner Sozialabteilung an seinem Arbeitsplatz von einem Asylwerber brutal ermordet. Der Täter wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Besonders in Familiensachen und Scheidungsfällen gehen die Emotionen oft hoch und niemand will sich den Vorwurf machen müssen, dass ein Unglück bei rechtzeitigem Einschreiten hätte verhindert werden können. So wird auch der bislang Unbescholtene wegen gefährlicher Drohung zu einer unbedingten Geldstrafe von 720 Euro verurteilt. Dazu kommen 150 Euro Verfahrenskosten. Weitere 720 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.