Tötungsdelikt unter Jugendlichen im Aargau: 14-Jährige festgenommen

Eine 15-Jährige starb am Sonntagnachmittag, tatverdächtig ist derzeit eine ebenfalls verletzte 14-Jährige.
Berikon (CH) In Berikon (Kanton Aargau) kam es am Sonntagnachmittag zu einem schweren Gewaltverbrechen: Spaziergänger entdeckten gegen 16 Uhr in der Nähe des Schützenhauses eine verletzte Jugendliche, die um Hilfe bat. Sie blutete und wurde bis zum Eintreffen von Polizei und Rettung betreut. Die Regionalpolizei Bremgarten und eine Ambulanz waren rasch vor Ort.
Kurz darauf fanden weitere Spaziergänger im angrenzenden Wald ein bewusstloses Mädchen mit starken Blutungen. Auch hier leisteten Passanten Erste Hilfe. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Rettungskräfte kam jede Hilfe zu spät – die 15-Jährige aus der Region starb noch an Ort und Stelle.
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Die zweite Jugendliche, eine 14-Jährige aus dem gleichen Umfeld, wurde mit Verletzungen ins Spital gebracht. Ihr Zustand ist stabil, Lebensgefahr besteht nicht.
Verletzte 14-Jährige festgenommen
Bereits kurz nach dem Vorfall wurde ein Zusammenhang zwischen den beiden Jugendlichen vermutet. Laut dem Schweizer Medium “20 Minuten” besuchten beide Mädchen dieselbe Kreisschule, an der es am Montag auch einen Polizeieinsatz gab. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse richtet sich ein dringender Tatverdacht gegen die 14-Jährige. Sie wurde von der Kantonspolizei Aargau festgenommen. Die Polizei geht nach dem derzeitigem Stand davon aus, dass das Opfer Stichverletzungen erlitten hat.
Die genauen Umstände der Tat sowie ein mögliches Motiv sind derzeit noch unklar. Die Jugendanwaltschaft hat eine Strafuntersuchung eingeleitet. Das Institut für Rechtsmedizin in Aarau wurde mit einer Obduktion der Verstorbenen beauftragt. Die Kantonspolizei Aargau führt umfangreiche Ermittlungen durch.
Jugendstrafrecht in der Schweiz
In der Eidgenossenschaft gelten Personen ab dem Alter von zehn Jahren als strafmündig, haben jedoch einen gestaffelten Strafkatalog. Die Höchststrafe für einen Jugendlichen unter 15 Jahre ist eine “Persönliche Leistung”, sprich gemeinnützige Arbeit, im Ausmaß von maximal zehn Tagen. Haftstrafen sind in diesem Alter nicht vorgesehen.
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Dies bedeutet jedoch nicht, dass Straftaten für Minderjährige ohne Konsequenzen bleiben. Das Jugendstrafgesetz der Eidgenossenschaft spricht hier von Schutzmaßnahmen, die eine künftige Straffälligkeit verhindern und die Wiedereingliederung in der Gesellschaft ermöglichen sollen. Diese reichen von einer Aufsichtsperson, die die Eltern bei der Erziehung unterstützt, über eine Betreuungsperson für die Jugendliche bis zur ambulanten oder stationären Behandlung in einer dafür geeigneten Einrichtung. Dies umfasst von Pflegefamilien bis zur stationären Behandlung in der Jugendpsychiatrie jede Form der Fremdunterbringung.
Es ist möglich, dass die Eltern sich finanziell an den Maßnahmevollzugskosten beteiligen müssen.