Waffenverbotszone bleibt dem Bahnhof Dornbirn erhalten

Die Verlängerung der Verbotszone kam nicht unerwartet.
Dornbirn Die Waffenverbotszone rund um dem Dornbirner Hauptbahnhof wurde am 19. Februar errichtet. Da eine solche Verordnung immer nur auf drei Monate erlassen werden kann, war eine Verlängerung für die kommende Woche zu erwarten. Am Mittwoch gab die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn die entsprechende Verordnung bekannt, gültig ist sie ab Dienstag, dem 20. Mai 2025.
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Bundes- und Stadtpolizei haben in der Waffenverbotszone erweiterte Kontrollbefugnisse, um Waffen und waffenähnliche Gegenstände wie Messer sicherzustellen und der Behörde übergeben zu können. Ziel der Maßnahme ist es, gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern.
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In der Vergangenheit war es im Bahnhofsbereich immer wieder zu Vorfällen mit gefährlichen Gegenständen gekommen – meist zwischen verschiedenen sozialen Gruppen, die sich regelmäßig dort aufhalten. Die im Februar 2025 erstmals eingeführte Verordnung hat sich laut Behördenangaben als wirksames Mittel zur Prävention solcher Zwischenfälle erwiesen.
Ausnahmen
Im ersten Monat nach dem Inkrafttreten der Verordnung stellte die Polizei nach eigener Aussage zwei Messer und einen weiteren gefährlichen Gegenstand sicher. Neuere Zahlen liegen bislang nicht vor. Die Etablierung der Waffenverbotszone wurde mit einer verstärkten Präsenz der Exekutive begleitet. Die Stadt Dornbirn hat weiters einen Sicherheitsdienst für das Areal des Busbahnhofs engagiert.
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Für bestimmte Personen gelten jedoch Ausnahmen: Wer eine waffenrechtliche Bewilligung hat oder aus beruflichen Gründen eine Waffe mit sich führt, ist von der Regelung nicht betroffen. Auch das Mitführen von Pfefferspray zur Selbstverteidigung bleibt weiterhin erlaubt.