Rechtskräftiges Urteil im Fall Janine G.: Dennoch ist das letzte Wort noch nicht gesprochen

Das Urteil vom Landesgericht Feldkirch ist nun rechtskräftig. Damit ist die Causa jedoch weiterhin nicht erledigt.
Feldkirch, Wien Der OGH hat die Nichtigkeitsbeschwerde des Erstangeklagten im Mordfall Janine G. zurückgewiesen. Diesen Bericht des ORF Vorarlberg bestätigt auch Rechtsanwalt Matthias Holzmann aus Innsbruck, der den Hauptangeklagten vertritt. “Mein Mandant nimmt die Entscheidung des OGH zur Kenntnis”, erklärt er gegenüber den VN.
Der bei der Urteilsverkündung vergangenen Sommer 28-Jährige wurde wegen des Mordes an der jungen Frau zur lebenslangen Haft verurteilt. Für ihn ändert sich durch den Entscheid wenig: Er sitzt nun seit über drei Jahren in Untersuchungshaft – und tut dies auch weiterhin. “Offen ist nun noch die Entscheidung über die Strafhöhe, darüber wird zeitnah das OLG Innsbruck entscheiden”, fasst Holzmann den weiteren Ablauf zusammen.

In einer mündlichen Verhandlung, deren Termin noch festzusetzen ist, wird nun also das Oberlandesgericht Innsbruck in zweiter Instanz über das Strafmaß entscheiden müssen. “Das Erstgericht hat aus Sicht der Verteidigung relevante mildernde Umstände nicht ausreichend berücksichtigt”, betont Holzmann. Dementsprechend ist sein Bemühen, ein milderes Urteil in zweiter Instanz zu erwirken.
Das Urteil über den 28-jährigen Erstangeklagten lautete im September 2024 auf lebenslange Haft, das Landesgericht sah die Schuld im Vorwurf des Mordes bewiesen. Außerdem wurden den Angehörigen des Mordopfers ein Teilschmerzengeld von 50.000 Euro zugesprochen. Der Zweitangeklagte ist wegen Unterlassung der Hilfeleistung zu einer Zusatzfreiheitstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Diese Entscheidung ist seitdem rechtskräftig. Nicht aber das Urteil über den Erstangeklagten, er meldete Rechtsmittel an.