Ehemaligen Mitschülern 27.000 Euro herausgelockt

21-Jähriger benötigte aufgrund seiner Spielsucht erhebliche Geldbeträge.
Feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass der junge Unterländer aus dem Raum Bregenz vor Gericht steht. Bereits im Februar wurde er wegen ähnlicher Vorfälle verurteilt. Nun sind weitere Lügengeschichten aufgeflogen.
Auch dieses Mal hat er Bekannte ausgenutzt und diese als weitere Geldquellen für seine Spielsucht angezapft. Zu den Vorhalten ist er geständig, insgesamt hat er 3000 Euro zurückerstattet. Doch es fehlen immer noch 24.000 Euro. Diese wurden den beiden unfreiwilligen Geldgebern bereits zivilrechtlich zugesprochen. Am Landesgericht Feldkirch ging es nurmehr um die strafrechtliche Seite der „Märchenstunde“.
Schulkameraden ausgenutzt
Die beiden Opfer, um die es in diesem Fall geht, sind ehemalige Mitschüler des Angeklagten. Die Männer kennen sich aus der Handelsschule. Der 21-Jährige ist seit Längerem arbeitslos, hat keine Ausbildung und kein eigenständiges Einkommen. Andererseits verbrauchte er für seine Spielsucht beträchtliche Geldbeträge.
Mehrmals übergaben ihm die zwei Kollegen Geld. „Ich brauche das Geld für Medikamente“, war eine der Lügen. Eine andere gaukelte offene Arztrechnungen, Mieten, eine Autoreparatur oder Geld für eine längere Zugfahrt vor. Immer wieder ließen sich die ehemaligen Schulkameraden erweichen.
Gleiche Masche
Bereits bei der vorangegangenen Verurteilung ging es um erfundene Geschichten und bereits damals ergaunerte der junge Mann über 9000 Euro. Damals war es ein angeblich offener Bankkredit und eine vorgetäuschte Investition in Kryptowährungen. Auch an dem Tresor eines Bregenzer Bekleidungsgeschäfts, in dem der junge Mann eine Zeit lang jobbte, vergriff er sich.
Wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges wird der Mann zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt. Bei der vorigen Verurteilung kassierte er eine teilbedingte Geldstrafe. Zur Rückzahlung der Schadensbeträge ist er ohnedies verpflichtet und das sieht der Verurteilte auch ein. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig.
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