Radar-Rowdy schlägt in Bregenz zu: über 23.000 Euro Schaden

Gewalt und Verbrechen / 26.10.2025 • 12:58 Uhr
Radarbox
Radarboxen sind sensible Geräte. Das Gerät in Bregenz musste von einem Fachmann repariert werden. VN

Die Radarbox wurde schwer beschädigt. Angeklagter wird in Abwesenheit verurteilt.

Feldkirch Im November vergangenen Jahres trat ein 59-jähriger Unterländer um die Mittagszeit in Bregenz gegen eine, in der Schendlingerstraße aufgestellte, mobile Radarbox. Der Pensionist war rasch gefasst. Zu Protokoll gab er recht wenig. Dass er ordentlich betrunken war, schien offensichtlich. Das sensible Gerät war schwer beschädigt. Ein Fachmann musste es reparieren. Die Kosten der Instandsetzung sind mit 23.760 Euro beträchtlich. Den Angeklagten scheint sein Verfahren wegen schwerer Sachbeschädigung wenig zu belasten. Er erachtet es nicht einmal für notwendig, zum Prozess zu kommen.

Schadenersatz fraglich

Der als Zeuge geladene Polizist bestätigt, dass der damals aufgegriffene 59-Jährige jener Mann war, der das Gerät beschädigt hat. Als Zweites ist ein Vertreter der Landeshauptstadt Bregenz geladen. Er hat die Rechnung für die Reparatur dabei, und diese beweist den enormen Schaden. Da beim Abwesenheitsverfahren dem Privatbeteiligten jedoch kein Schadenersatzbetrag zugesprochen werden kann, muss die Stadt Bregenz die 23.760 Euro aus der schweren Sachbeschädigung im Zivilrechtsweg einklagen. Das heißt, wieder Aufwand, wieder Kosten und womöglich keine Aussicht auf Bezahlung, wenn der Täter kein Geld hat.

Post bringt Urteil

Der Angeklagte wird demnächst seinen Schuldspruch im Briefkasten finden. Darin wird eine Strafe von 960 Euro verhängt. Die Hälfte davon ist allerdings bedingt ausgesprochen. Das heißt, lediglich 480 Euro sind zu bezahlen. Bei der Strafbemessung waren die bisherige Unbescholtenheit und die Alkoholisierung strafmildernd. Strafverschärfend war die Schadenshöhe. Ab Zustellung beginnen die drei Tage Rechtsmittelfrist zu laufen. Kommt keine Rückmeldung, wird das Urteil rechtskräftig.