Postler organisierte sich selbständig Krankenstand

Nach gefälschten Krankmeldungen muss er nun einen vierstelligen Betrag zurückbezahlen.
Feldkirch Es bedarf wohl einiger Unverfrorenheit, wenn man erst vor Kurzem wegen der gleichen Masche vor Gericht stand und nun schon wieder wegen schweren Betruges angeklagt ist. Auch damals, 2024, ging es um gefälschte Krankmeldungen. Der heute 23-Jährige kam mit einer Diversion und ohne Vorstrafe davon.
Beim neuen Arbeitgeber, der Österreichischen Post AG, war der junge Mann dann von April bis August 2025 wieder auffallend oft krank. Und die ÖGK wurde aufgrund der doch nicht ganz so perfekten Fälschung auf den Fall aufmerksam.
Grippale Infekte
Laut der selbst angefertigten Krankmeldungen litt der Patient offenbar zehnmal innerhalb von nur vier Monaten an grippalen Infekten. Bei seinen Angaben gab der Mann an, zweimal wirklich gelogen zu haben, die restlichen Male sei er allerdings wirklich krank, aber zu faul gewesen, um zum Arzt zu gehen.
Diese Version glaubt vor dem Landesgericht Feldkirch weder Staatsanwalt Elias Zortea noch die Richterin. Beide sind überzeugt, dass der junge Postler zehnmal blau machte. Es waren zwar keine ewig langen Krankenstände, ein paar Tage am Stück waren es doch immer wieder.
Selbst ist der Mann
Auf Frage der Richterin erklärt der Beschuldigte, wie er die erfundenen Krankenstände “bestätigte”. “Ich kopierte eine alte Meldung, scannte sie ein und bearbeitete sie anschließend am Computer. So änderte ich die Daten. Dann leitete ich die Krankmeldung per Mail oder als Foto an meinen Arbeitgeber”, schildert der Mann, der in Baseballkappe und bunten Sneakern vor dem Gericht Platz nahm. “Der Angeklagte machte mit seinem Modus Operandi beim neuen Arbeitgeber weiter wie früher”, ärgert sich der Staatsanwalt.
Dies bringt dem Schwindler nun endgültig eine Verurteilung wegen schweren Betruges ein. Der bislang strafrechtlich Unbescholtene wird zu einer Geldstrafe von 720 Euro plus 720 Euro auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er der Post das zu Unrecht ausbezahlte Krankengeld von 2800 Euro zurückbezahlen. Dass er seinen Job los ist, versteht sich von selbst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.