Attacke mit Pfefferspray, Schlagring und gefüllter Socke

Vier Angeklagte mussten wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung vor Gericht.
Feldkirch Der Anlass für die Auseinandersetzung, die am 14. Dezember vergangenen Jahres in Bregenz vor dem Wolford Outlet stattfand, ist schwer nachvollziehbar. Ein 37-jähriger Mann machte angeblich der Tochter der Zweitangeklagten schöne Augen, die junge Dame wies ihn aber ab. Deshalb kam es zwischen dem späteren Opfer und der 54-Jährigen laut Anklage immer wieder zu Konflikten. Sie war „genervt“.
Fakt ist, dass man sich an jenem Dezembertag zu viert gegen 17 Uhr in Bregenz traf und es zum Streit kam. Der Mann wurde leicht verletzt. Allerdings wirft die Anklagebehörde dem Quartett eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung vor. Der Prozess kostete den Schöffensenat einen ganzen Tag, um Licht in das Durcheinander der Aussagen zu bringen. Doch gegen 19 Uhr verkündete die Vorsitzende Richterin Lea Gabriel schlussendlich das Urteil.
Bunte Truppe
Die vier Angeklagten sind eine interessante Kombination. Die Erstangeklagte, 31 Jahre, fünf Kinder, zwei Vorstrafen, Reinigungskraft. Die Zweitangeklagte, 54 Jahre, ebenfalls aus Bregenz, Arbeiterin, sieben Vorstrafen. Der Drittangeklagte ist Techniker, 48 Jahre und unbescholten. Der vierte im Bunde, arbeitslos und eine Vorstrafe. Vor allem das angebliche „Verteidigungsmittel“ des Viertangeklagten ist interessant. Der führte nämlich eine Socke mit sich, die mit einem Vorhängeschloss und Münzen gefüllt war. Damit kann man offenbar besonders gut zuschlagen.
„Mein Mandant hat diese aber nur zur Selbstverteidigung mitgenommen“, so sein Verteidiger Heinz Koller. Und der Anwalt führt weiter aus, dass sein Mandant von einem mittlerweile rechtskräftig Verurteilten dermaßen schwer verletzt wurde, dass man ihm einen künstlichen Darmausgang legen musste. Koller hält es für verrückt, wenn man sich angesichts einer dermaßen schweren Beeinträchtigung zu einer gemeinsamen Schlägerei verabredet.
Teilweise Freisprüche
Was die Verabredung zur Schlägerei betrifft, gibt es widersprüchliche Angaben. Die einen behaupten, es wurde nicht geschlagen oder getreten, die Anklage spricht von Tritten gegen Gesicht und Oberkörper. Ob ein Schlagring oder die „gefüllte Socke“ zum Einsatz kam, konnte das Opfer zumindest in den anfänglichen Befragungen nicht sagen, denn es hielt seine Hände vors Gesicht. Verletzt wurde es nur leicht.
Nach eingehender Beratung kommt der Senat zu dem Urteil, dass die beiden männlichen Angeklagten von der Körperverletzung freizusprechen sind. Es gibt keinen Beweis für eine Verabredung zu einer schweren Körperverletzung. Was beim Drittangeklagten hängenbleibt, ist ein Verstoß gegen das Waffengesetz, er bekommt eine Diversion mit 600 Euro Buße. Die Erstangeklagte, die zugab, mit dem Fuß einmal leicht zu getreten zu haben, bekommt wegen „einfacher Körperverletzung“ vier Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe. Die Zweitangeklagte bekommt wegen Verstoß gegen das Waffengesetz ebenfalls vier Monate bedingte Haft und 720 Euro Geldstrafe, wird im Übrigen aber auch freigesprochen. Das Opfer erhält 100 Euro Schmerzengeld. Die Urteile sind alle rechtskräftig.