Schülerin hing Jugendlichem eine Vergewaltigung an

15-Jährige erfand Sexualverbrechen. So verantwortete sie sich vor Gericht.
Feldkirch Zweimal befragte man die 15-Jährige Dornbirnerin. Einmal davon im Krankenhaus. Sie gab an, dass ein junger Mann trotz Ablehnung mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen habe. Richterin Sabrina Tagwercher fragt das schüchterne Mädchen bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch, ob ihm klar ist, was diese falsche Behauptung alles auslöste. „Ja, das weiß ich heute“. Auf die zwei Zeugen, die zur Aussage geladen wurden, wird im Prozess verzichtet, da der Teenager einräumt, einen schweren Fehler gemacht zu haben.
Immer wieder
Vor Gericht kommt es immer wieder auch zu falschen sexuellen Vorwürfen. Ein Umstand, der wirkliche Opfer in eine äußerst unangenehme Lage bringt. Zum einen, dass man ihnen nicht glaubt und zum anderen, dass die Verteidigung von Sexualstraftätern bei jedem kleinen Widerspruch einhaken muss, ob das Opfer tatsächlich die Wahrheit sagt, oder ob alles nur eine erfundene Geschichte ist. Die Motive für falsche Zeugenangaben oder Verleumdungen sind unterschiedlich. Manchmal sind es auch nur ganz banale Gründe, wie beispielsweise eine Rechtfertigung für ein zu spätes Nachhausekommen oder eine Entschuldigung für einen Seitensprung.
Lügnerin verurteilt
Die junge Dame hat auch behauptet, dass sie der junge Mann bedroht habe, falls sie den sexuellen Übergriff anzeigt. Von einem Schlägertrupp war dabei die Rede, auch das war völlig aus der Luft gegriffen. Verteidigerin Andrea Concin versucht ausnahmsweise eine Diversion (außergerichtliches Urteil) zu erreichen. Staatsanawalt Richard Gschwenter ist dagegen, denn zu schwer sei in einem solchen Fall die Schuld der Angeklagten.
Als Beweis dafür, dass die Geschichte erfunden war, liegen Chatprotokolle vor. Darin gesteht die 15-Jährige dem Verleumdeten gegenüber, dass es ihr leidtue, dass sie es ja selbst auch gewollt habe. Vor Gericht ist das Mädchen ganz still, sie wirkt sehr kindlich. Die Verteidigung sieht ein, dass man bei derartigen Verleumdungen nicht zimperlich ist, doch sie betont das junge Alter und den bisher ordentlichen Lebenswandel des Mädchens. Richterin Sabrina Tagwercher spricht die Angeklagte wegen Verleumdung schuldig und verurteilt sie zu einer Strafe von 1440 Euro, 480 Euro werden bedingt nachgesehen, den Rest muss sie bezahlen. „Stellen Sie sich vor, wenn jemand wegen einer solchen Lüge zu einer jahrelangen Haft verurteilt wird und es stellt sich im Nachhinein heraus, dass er unschuldig im Gefängnis saß“, erklärt ihr die Richterin abschließend. Das Urteil ist rechtskräftig.