Gut gerüstet für die kalte Jahreszeit

Heimat / 21.11.2024 • 15:06 Uhr
Schneeräumung Stadt Bludenz
Die Schneeräum-Mannschaft der Stadt Bludenz ist wieder voll im Einsatz Stadt Bludenz

Der Bludenzer Bauhof sorgt im Winter für Sicherheit und geräumte Straßen.

Bludenz Mit dem ersten Schnee ist die Schneeräum-Mannschaft der Stadt Bludenz in voller Bereitschaft. „Unsere Mitarbeiter sind gut vorbereitet, aber an intensiven Schneetagen benötigen wir die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger“, so Bürgermeister Simon Tschann.

Bereits ab vier Uhr morgens sind 22 Mitarbeitende des Bauhofs und der Gärtnerei im Einsatz. Mit zwei LKW, drei Gehsteigräumgeräten, zwei Traktoren und einem Kommunaltraktor sorgen sie für sichere Straßen und Wege. Pro Wintertag können bis zu 200 Tonnen Split und 270 Tonnen Streusalz benötigt werden. In Extremsituationen unterstützen lokale Frächter und Landwirt mit zusätzlichem Personal und Geräten. Die Kosten für einen solchen Tag belaufen sich auf rund 25.000 Euro. Dieses Jahr wurde im Ortsteil Außerbraz ein in die Jahre gekommener Traktor durch ein modernes Fahrzeug ersetzt, um den Winterdienst weiter zu optimieren.

Neben den Bemühungen der Stadt liegt die Verantwortung auch bei den Liegenschaftseigentümer. Gehsteige und Zugänge müssen zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee befreit und bestreut werden. Wo keine Gehsteige vorhanden sind, ist der Straßenrand auf einer Breite von einem Meter zu räumen. Dachlawinen und Eisbildungen müssen entfernt werden, Schneeablagerungen auf öffentlichen Straßen sind nicht erlaubt. In der Fußgängerzone, den Wohnstraßen bzw. wenn kein Gehsteig vorhanden ist, ist der Straßenrand in der Breite von einem Meter zu räumen und zu bestreuen. Diese Regelung betrifft auch Verkaufshütten. Schneewechten und Eisbildungen an Dächern müssen ebenfalls entfernt werden. Schneeablagerungen von Häusern oder Grundstücken auf der Straße sind nicht erlaubt. Unbebaute land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen sind ausgenommen, auch außerhalb des Ortsgebietes gilt die Räum- und Streupflicht nicht. Eine Haftung des Wegehalters bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ist dennoch gegeben.

Für Fragen oder Anregungen steht der Bauhof unter 05552 63621 oder unter stadt@bludenz.at zur Verfügung.