Überzogene Preiswünsche

Immo / 02.06.2016 • 14:00 Uhr
Der Harder Hausbauer Alpina öffnet am Samstag seine Werkhalle für eine Jubiläumshausbaumesse.
Der Harder Hausbauer Alpina öffnet am Samstag seine Werkhalle für eine Jubiläumshausbaumesse.

Aktuell. Wenn für ein Grundstück 500 Euro pro Quadratmeter bezahlt werden, wieso dann nicht einfach 540 Euro verlangen?

Der Lauteracher Immobilienfachmann Dr. Thomas Allgäuer hält von solchen Preisvorstellungen wenig. „Ob Grundstück, Haus oder Wohnung – der Preis, der für eine Immobilie erzielt wurde, kann nur dann als Vorbild dienen, wenn die eigene Immobilie exakt gleichwertig ist.“ In den meisten Fällen gibt es aber doch erhebliche Unterschiede, wie der gerichtlich beeidete Sachverständige betont. „Selbst, wenn in einer Wohnanlage zwei gleichgroße Wohnungen nebeneinander liegen, sind sie selten absolut gleich.“

Entscheidende Faktoren

Das gilt auch für Grundstücke. Dr. Thomas Allgäuer: „Es ist ein Unterschied, ob 850 m2 optimal geschnitten sind oder das Grundstück in eine Spitze zuläuft. Wichtig ist auch die Lage. Ob im ruhigen Wohngebiet, nahe an Einkaufsmöglichkeiten, Schulen usw. oder nahe an einer stark befahrenen Straße – das hat Einfluss auf den Preis.“ Immer wieder wird der Immobilienfachmann befragt, wenn Eigentümer daran denken, Grundstücke oder Wohnraum zu verkaufen. „Da werde ich ab und zu mit völlig unrealistischen Vorstellungen konfrontiert. Natürlich gibt es in Einzelfällen ziemlich hohe Preise. Sie sind dann gerechtfertigt, wenn es sich um ein besonderes Objekt handelt und die Nachfrage groß ist. Das ist bei jeder Ware so.“

Realistisch einschätzen

Falsch ist es hingegen laut Dr. Allgäuer sich bei einem Verkauf ausschließlich auf solche Idealobjekte zu beziehen, wenn es um die Preisgestaltung geht. „Solch überhöhte Erwartungen werden oft enttäuscht. Erheblich besser ist es, sich im Vorfeld durch einen Fachmann darüber zu informieren, wie hoch der Wert einer Immobilie tatsächlich ist.“

Nur für gleichwertige Objekte lässt sich ein vergleichbarer Preis erzielen. Dr. Thomas Allgäuer, Lauterach

Überzogene Preiswünsche
Überzogene Preiswünsche
Top-Immobilien. Für Top-Immobilien oder Grundstücke in Gunstlagen werden andere Preise bezahlt als für Objekte und Grundstücke, die nicht gleichwertig sind.

Top-Immobilien. Für Top-Immobilien oder Grundstücke in Gunstlagen werden andere Preise bezahlt als für Objekte und Grundstücke, die nicht gleichwertig sind.

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In „Immobilien aktuell“
geben die VN in Zusammen-arbeit mit der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Tipps für den Immobilienbereich.