Geförderter Umstieg

Immo / 25.08.2016 • 09:09 Uhr
Wer sein Heizungssystem umrüstet, kann von den Förderungen profitieren. Fotos: Shutterstock
Wer sein Heizungssystem umrüstet, kann von den Förderungen profitieren. Fotos: Shutterstock

Anreiz. Wer seine Heizung auf den nachwachsenden Rohstoff Holz umstellt, wird mit 500 bis 2000 Euro gefördert.

Der Klima- und Energiefonds hat in seinem Förderprogramm wieder die Pellet- und Hackschnitzelheizungsgeräte und -anlagen inkludiert und gibt einen finanziellen Anreiz zum Wechsel. Eine Registrierung und Antragstellung ist laufend bis 30. November 2016 möglich. Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgut-
zentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- oder Direktspeicheröfen ersetzen, sowie Pelletkaminöfen, wenn dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird. Eine Förderung ist ebenfalls möglich, wenn eine mit Holz befeuerte Heizung, die mindestens 15 Jahre alt ist (Baujahr vor 2002), gegen Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte getauscht oder der Brennstoffverbrauch der 15 Jahre alten Holzheizung durch die Errichtung eines Pelletkaminofens reduziert wird.

Einreichung nur online

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro Antragsteller kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Holzheizung eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst nach Umsetzung der Maßnahme möglich. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderungspauschale für Pellet-/Hackgutzentralheizungen, die einen bestehenden fossilen Kessel ersetzen, beträgt 2000 Euro. Bei Ersatz einer alten Holzheizung durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro.

Stichtag 30. 11. 2016

Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das geplante Projekt erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online und kann bis spätestens 30. 11. 2016 durchgeführt werden. Nach erfolgter Registrierung sind die Förderungsmittel für das Projekt automatisch reserviert und man erhält ein Bestätigungs-E-Mail mit einem individuellen Link zur Online-Plattform der Antragstellung. Registrierung und Link zur Online-Plattform sind 12 Wochen gültig, danach ist keine Antragstellung mehr möglich. Zum Zeitpunkt der Registrierung für eine Förderung muss somit sichergestellt sein, dass die Anlage innerhalb der 12-wöchigen Frist fertiggestellt und abgerechnet werden kann.

Antragstellung

im zweiten Schritt

Nach Errichtung der Anlage und spätestens 12 Wochen nach dem Zeitpunkt der Registrierung kann der Antrag mit allen notwendigen Unterlagen über die Online-Plattform gestellt werden. Der Zugangslink zur Online-Plattform wurde bereits im Bestätigungs-E-Mail der Registrierung übermittelt. Ist die Anlage bereits errichtet und sind alle erforderlichen Unterlagen vorhanden, können Registrierung und Antragstellung auch unmittelbar nacheinander durchgeführt werden. Nach positiver Prüfung und Genehmigung erfolgt die Überweisung.