Land fördert E-Ladestellen

Landesförderung Die Errichtung von Ladestationen für E-Autos bei Wohnanlagen und Mehrfamilienhäusern wird heuer vom Land gefördert.
Die Errichtung von Ladestationen für E-Autos bzw. E-Bikes bei Wohnanlagen
und Mehrfamilienhäusern wird vom Land gefördert.
Aktuell „In vielen Wohnanlagen wird derzeit über eine Ladestation für E-Autos oder E-Bikes diskutiert.“ Darauf verweist Fachgruppenobmann Stv. Ing. Armin Nesler, Geschäftsführer der Mag. Kofler Vermögenstreuhand GmbH, Götzis. „In solchen Fällen ist zunächst zu klären, wer die Ladeinfrastruktur umsetzen möchte, ein interessierter Wohnungseigentümer oder die Wohnungseigentümergemeinschaft. Hat ein einzelner Miteigentümer diesen Wunsch, müssen alle anderen schriftlich zustimmen. Schafft allerdings die Wohnungs-
eigentümergemeinschaft eine zentrale Ladeinfrastruktur an, so reicht die Zustimmung der Mehrheit nach § 29 WEG.“
Professionelle Hausverwalter stehen zur Klärung solcher Fragen gerne zur Verfügung, wie Ing. Nesler betont. Sie wissen auch, welche Einspruchsfristen und welche Formen der Abstimmung es einzuhalten gilt, damit die Beschlüsse gültig sind. Rechtzeitig abgeklärt werden muss natürlich auch, ob die Kapazität der vorhandenen Netzzuleitung ausreicht. Das gilt insbesondere, wenn E-Autos aufgeladen werden sollen.
Sowohl für die Errichtung von Ladestationen als auch für den etwa erforderlichen Ausbau der Zuleitung und für die Planungsarbeiten stellt das Land Vorarlberg im gesamten Jahr 2018 Fördermittel zur Verfügung. Diese Landesförderung beträgt bis 50 % der förderungsfähigen Kosten. Die Förderung beschränkt sich auf Wohnanlagen und Mehrfamilienhäuser. Anträge auf Förderung müssen vor Baubeginn und bis spätestens 31. Dezember 2018 eingebracht werden, die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Rechnungen und Zahlungsbelege.
In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit
mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.