Förderungsvoraussetzungen bei Sanierungen
Das Land Vorarlberg fördert auch heuer wieder Sanierungen.
Dabei sind Einkommensobergrenzen je Haushalt zu beachten, die Förderwerber müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. den Status als „langfristig aufenthaltsberechtige Drittstaatsbürger“ aufweisen. Das Gebäude ist mind. 20 Jahre alt. Bei Althaussanierungen gibt es keine Nutzflächenobergrenze, allerdings ist die förderbare Fläche gedeckelt. Bis zu 130 m2 Wohnnutzfläche werden für Haushalte mit bis zu fünf Personen gefördert, ab einem Sechs- Personen-Haushalt ist die Förderung bis zu 150 m2 möglich. Wird im Zuge der Althaussanierung bestehender Wohnraum erweitert, so kann die gesamte Förderung als Sanierungsförderung erfolgen, wenn die bestehende Fläche überwiegt. Zubauten mit maximal 100 m2 Nutzfläche können als Sanierung gefördert werden, sofern zeitgleich eine thermische Sanierung des Wohnhauses erfolgt. Die Umnutzung bisher nicht für Wohnzwecke genutzter Flächen in bestehender Bausubstanz (z. B. Ausbau eines Dachbodens etc.) können im Rahmen der Sanierung gefördert werden, wenn deren Gesamtnutzfläche gemeinsam max. 150 m2 beträgt. Details auf www.vorarlberg.at