Nahe an der Grundstücksgrenze

Immo / 26.09.2019 • 14:53 Uhr
Gartenarbeit Auch wenn das Haustier mithilft: Bäume, die stark in die Höhe wachsen, und ausladende Sträucher sollten nicht zu nahe an der Grenze stehen.foto: M. Großmann_pixelio.de

Gartenarbeit Auch wenn das Haustier mithilft: Bäume, die stark in die Höhe wachsen, und ausladende Sträucher sollten nicht zu nahe an
der Grenze stehen.

Gartenbesitzer schätzen den Herbst als ideale Pflanzzeit. Wer allerdings nahe der Grundstücksgrenze Bäume und Sträucher setzt, sollte auf Abstand achten

Aktuell An der Grundstücksgrenze darf zwar gepflanzt werden, aber nicht auf der Grundstücksgrenze. Daran erinnert Baumeister Herbert Kapeller, Exacting Feldkirch, Sachverständige & Immobilien. „Abgesehen von rechtlichen Vorgaben ist es sicher sinnvoll, von vornherein Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen. Denn hohe Bäume und Sträucher, die viel Schatten werfen und ihr Laub beim Nachbarn abladen, können die gute nachbarschaftliche Beziehung trüben.“

Fachgerechte Entfernung

Äste oder Wurzeln, die in sein Grundstück eindringen, darf der Nachbar entfernen. Kapeller: „Dabei muss man jedoch fachgerecht vorgehen und die Substanz der Pflanze möglichst schonen. Wurzeln einfach auszureißen oder Äste so abzuschneiden, dass der Baum oder Strauch abstirbt oder umstürzt, wäre rechtswidrig.“ Ist durch Wurzeln oder Äste von Nachbars Pflanzen im eigenen Garten ein Schaden entstanden, kann die Hälfte der Kosten für die Behebung der Schäden vom „Störer“ zurückgefordert werden. Wird ein Grundstück z. B. durch eine zu hohe Bepflanzung anhaltend beeinträchtigt, kann der Betroffene die Beseitigung dieses gesetzwidrigen Zustandes verlangen.

Bevor jedoch eine Klage eingebracht wird, ist eine Schlichtungsstelle der Notariats- und Rechtsanwaltskammer aufzusuchen. Dieser Versuch einer Schlichtung ist Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Klage. Wenn allerdings seit der Einleitung des Schlichtungsverfahrens drei Monate verstrichen sind, ohne dass eine gütliche Einigung erzielt wurde, kann ebenfalls Klage eingebracht werden.

In „Immobilien aktuell“ geben die VN in Zusammenarbeit
mit der Fachgruppe der
Immobilien- und Vermögenstreu­händer der Wirtschaftskammer
Tipps für den Immobilienbereich.