Flächenwidmung rechtsverbindlich

Immo / 02.04.2020 • 16:47 Uhr
Baustart Bevor mit Planung und Bau eines Hauses begonnen werden kann, gehört überprüft, ob die Widmung des Grundstücks überhaupt einen Hausbau zulässt.Foto: Rainer Sturm_pixelio.de

Baustart Bevor mit Planung und Bau eines Hauses begonnen werden kann, gehört überprüft, ob die Widmung des Grundstücks überhaupt einen Hausbau zulässt.

Für die Nutzung von Grundflächen gibt es eindeutige Regeln. Wohnbauten in der Nachbarschaft haben noch keine Auswirkung auf ein Grundstück.

Aktuell „Nicht auf jedem unbebauten oder auch bereits bebauten Grundstück darf neu gebaut werden.“ Darauf verweist Dominik Brunauer, M. A., geprüfter Immobilienmakler und Geschäftsführer der Sparkassen Real Immobilien. Antwort auf die Frage, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht findet sich im Flächenwidmungsplan. Dort ist festgeschrieben, für welchen Verwendungszweck ein Grundstück vorgesehen ist. Dafür bestehen unterschiedliche Möglichkeiten. Ein Grundstück kann unter anderem eine Bauwidmung für den Wohnbau, aber auch für Gewerbe- oder Industriebau aufweisen. Weiters gibt es noch Flächen, auf denen eine Mischnutzung möglich ist, beispielsweise Gewerbe und Wohnraum. Im Flächenwidmungsplan ausgewiesen sind zudem Flächen, auf denen ausschließlich landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Nutzung erlaubt ist. Die Flächenwidmung kennt auch Sonderflächen für Sporteinrichtungen, Schulen, Kirchen usw. Im Flächenwidmungsplan ausgewiesene Freiflächen dürfen generell nicht bebaut werden.

Flächenwidmung rechtsverbindlich

Dominik Brunauer: „Die Flächenwidmungspläne können grundsätzlich kostenlos eingesehen werden. Das ist über das Internet möglich (Vorarlbergatlas – VOGIS und teilweise die Gemeindewebseiten) oder bei der jeweiligen Gemeinde als analoge Pläne.“ Rechtsverbindlich ist dabei nur der Flächenwidmungsplan, welcher auf der Gemeinde einsehbar ist. „Sparkassen REAL“-Geschäftsführer Dominik Brunauer rät dazu, erfahrene Immobilienmakler zu kontaktieren, wenn es um die Interpretation von Widmungsflächen geht. Denn ein Gebäude auf einem Grundstück sagt noch nichts aus über die Nutzung auf dem Grundstück daneben.