Förderung für Sonnenstrom

Immo / 25.06.2020 • 14:53 Uhr
Ab sofort können Förderanträge für PV-Anlagen wieder eingebracht werden.shutterstock
Ab sofort können Förderanträge für PV-Anlagen wieder eingebracht werden.shutterstock

Das Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung fördert seit 22. Juni erneut PV-Anlagen.

Energie Zur Bekämpfung der Klimakrise hat die Bundesregierung auch die Photovoltaikförderung neu aufgelegt. Durch die Förderung von Photovoltaikanlagen bis maximal fünf kWp will der Klima- und Energiefonds attraktive Anreize für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung schaffen. Gemeinschaftsanlagen bis 50 kW werden weiterhin gefördert. Aus dem Bundesministerium heißt es dazu: „Nun sind alle Hebel in Richtung Dekarbonisierung, also dem Ausstieg aus der Verbrennung von Kohle, Erdöl und Erdgas, zu stellen. Denn die Zeit läuft davon, wenn wir die Folgen der Klimakrise wie Ernährungsnotstand, Dürre, Unwetterkatastrophen und massive wirtschaftliche Schäden für uns und folgende Generationen vermeiden wollen.“

Geförderter Umstieg

Zur Unterstützung dieses Umstiegs fördert der Klima- und Energiefonds auch heuer wieder die Installation von Photovoltaikanlagen für natürliche und juristische Personen wie zum Beispiel Betriebe, Vereine oder konfessionelle Institutionen. Aufgrund der Rahmenbedingungen wurden die Fördersätze auf der Höhe des Vorjahres beibehalten und betragen 250 Euro pro Kilowatt bzw. 350 Euro pro Kilowatt für gebäudeintegrierte Anlagen. Gemeinschaftsanlagen werden wie in den Vorjahren gefördert. Das Regierungsprogramm hat sich nämlich viel vorgenommen – bis 2030 sollen hundert Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dafür soll auf einer Million Dächern umweltfreundlicher Sonnenstrom erzeugt werden. Mit 13,7 Millionen an Förderung startet die Aktion.

Gefördert werden neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte Photovoltaikanlagen. Wie im Vorjahr sind bei der diesjährigen Förderungsaktion neben Einzelanlagen auch Gemeinschaftsanlagen förderungsfähig, welche von mindestens zwei Wohn- bzw. Geschäftseinheiten genutzt werden. Einreichen können natürliche sowie juristische Personen. Es ist zu beachten, dass das Lieferdatum der Photovoltaikanlage nicht vor dem 22. Juni 2020 (Beginn der Förderaktion) liegen darf. Pro Antrag werden maximal fünf kW einer Anlage gefördert. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Die Förderpauschale für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen beträgt 250 Euro/kW bzw. für gebäudeintegrierte Anlagen 350 Euro/kW. Achtung, der Einbau von gebrauchten PV-Modulen ist nicht förderfähig. Das Land unterstützt die Initiative mit bis zu 70 Prozent Förderung für individuelle Photovoltaikberatungen: www.energieinstitut.at/pvberatung

Weitere Informationen auf

www.klimafonds.gv.at