Aber bitte mit Farbe!

Kleidervorschriften im Job sollten gute Gründe haben.
dresscode Kleider machen Leute. Auch im Beruf. Deshalb gilt, auch wenn das Outfit grundsätzlich ein Teil der Privatsphäre des Arbeitnehmers ist, dass diese natürlich für den jeweiligen Job angemessen zu sein hat. Es versteht sich deshalb wohl von selbst, dass der professionelle Eindruck zählt. Doch spielt neben der richtigen Kleidung auch die Farbe eine Rolle? Wenn ja, warum?
Die Farbe Schwarz
Ein Blick auf die Traditionsfarbe Schwarz geworfen zeigt, sie steht für Seriosität, Autorität und Professionalität. Doch die traditionellen und konservativen Strukturen bröckeln immer mehr: Wurde schwarz lange Zeit als Hauptfarbe betrachtet, wird sie heutzutage als immer langweiliger gesehen. Das menschliche Gehirn trifft innerhalb einer Zehntelsekunde die Entscheidung darüber, ob ein Mensch vertrauenswürdig und attraktiv ist. Mit Schwarz kann man zwar nichts falsch machen, aber es sagt auch nicht viel über die Persönlichkeit eines Menschen aus, da man aus der breiten Masse nicht hervorsticht.
Es gibt sogar Berufe, bei denen man kein Schwarz tragen darf. Hierzu zählen zum Beispiel manche Paketdienste. Die Farbe ihrer Kleidung muss Verlässlichkeit ausstrahlen, weshalb viele in blauer Kleidung unterwegs sind, denn sie strahlt Vertrauen aus. Viele der erfolgreichen Start-ups sind sogar dazu übergegangen, zu formelle Kleidung zu verbieten oder ihre Mitarbeiter zu ermutigen, informeller und lockerer auf der Arbeit zu erscheinen.
Sind Vorschriften erlaubt?
Doch inwieweit sind dem Arbeitgeber Kleidungsvorschriften überhaupt erlaubt? Klare, gültige Regeln gibt es dafür nicht. Allerdings können Arbeitgeber im Einzelfall vorschreiben, wie dieser sich während der Arbeitszeit zu kleiden hat:
» Aufgrund des Arbeitnehmerschutzes (z. B. wallende Gewänder bei der Arbeit an Maschinen, lange Ketten etc.)
» Hygienevorschriften (z. B. in Krankenanstalten, in der Gastronomie etc.)
» Bestimmte Vorstellungen vom Erscheinungsbild in einer gewissen Branche (z. B. Banken, Rechtsanwalt, Steuerberater)
Ob etwa der Minirock oder die kurze Hose am Arbeitsplatz adäquate Bekleidung darstellen, wird demnach also immer von der Beurteilung im Einzelfall bzw. dem üblichen Erscheinungsbild in der jeweiligen Berufsbranche abhängen. Arbeitsrechtsexperten raten deshalb, sich bereits im Arbeitsvertrag auf ein bestimmtes Erscheinungsbild zu einigen. cro