Gerichtsprozess: Wildkamera lässt illegale Raubgräber auffliegen

Kultur / 09.01.2024 • 16:55 Uhr
Gerichtsprozess: Wildkamera lässt illegale Raubgräber auffliegen
Zwei Sondler standen am Dienstag vor dem Landesgericht in Feldkirch. VN/Plesch, Canva

Die zwei Vorarlberger standen am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch. Einer hatte über 1200 Artefakte gesammelt.

Feldkirch Ein netter Zeitvertreib oder die Suche nach dem großen Schatz? Mit Metalldetektoren durch die Landschaft zu streifen und den Boden abzusuchen, birgt durchaus Spannung. Die Suche kann aber auch auf die Anklagebank führen. Das mussten zwei Vorarlberger am Dienstag vor dem Landesgericht in Feldkirch erfahren. Sie kamen aber noch mal glimpflich davon – den großen Schatz hatten die beiden jedoch auch nicht gefunden.

Verschiedene Münzen seien nach Angaben der Beschuldigten schon das höchste der Gefühle gewesen. Dazu kamen beispielsweise Nägel und ein Fingerhut. Beeindruckend ist die Zahl der Funde. Die Unterschlagung von 1233 Artefakten wurde dem 44-jährigen Erstangeklagten vorgeworfen, 160 waren es bei seinem Kompagnon (46). Der Wert sei aber nicht hoch gewesen. Von über 5000 Euro sprach der Staatsanwalt.

Die beiden Angeklagten mit ihrem Verteidiger auf dem Weg zum Prozess. <span class="copyright">VN/Plesch</span>
Die beiden Angeklagten mit ihrem Verteidiger auf dem Weg zum Prozess. VN/Plesch

„Wir waren hauptsächlich auf Äckern unterwegs, und hatten die Landwirte vorher um Erlaubnis gefragt”, erzählten die beiden Sondler den VN. Seit Anfang 2020 war der Erstangeklagte mit Metalldetektor, Grabungsmesser und Schaufel im Oberland unterwegs. Im September 2023 flogen die beiden schließlich auf. Sie hatten den Fehler gemacht, ihrem Hobby in Liechtenstein nachzugehen. Dort nahm eine Wildkamera ihre illegalen Aktivitäten auf. Die Justiz wurde aktiv, die Häuser der beiden im Bezirk Feldkirch wurden durchsucht und die Funde tauchten auf.

In Liechtenstein ertappt

In Liechtenstein beschäftigen illegale Raubgrabungen die Polizei immer wieder. In Vorarlberg sieht das anders aus. Laut Polizeisprecher Wolfgang Dür komme es so gut wie nie vor. „Fälle von illegalen Raubgrabungen werden kaum angezeigt und auch im Archiv konnten wir keine Anzeigen dazu an bedeutenden Fundstellen finden”, sagt er.

Sie hatten archäologische Artefakte unterschlagen und wurden deshalb angezeigt.<span class="copyright"> VN/Plesch</span>
Sie hatten archäologische Artefakte unterschlagen und wurden deshalb angezeigt. VN/Plesch

Dazu muss man wissen, dass die Suche mit Metalldetektoren in Vorarlberg per se nicht verboten ist. Doch: „Auf einem Grundstück mit unter Denkmalschutz gestellten Bodendenkmalen ist die Metallsuche nur mit Genehmigung des Bundesdenkmalamts erlaubt”, informiert die zuständige Behörde. Zudem braucht es für jede Grabung eine Genehmigung. Sprich: Die Suche mit Metalldetektoren auf Äckern und Wiesen ist erlaubt. Sobald man seine Funde aber ausgräbt – da reichen ein paar Zentimeter mit den eigenen Händen – macht man sich strafbar.

Mit Metalldetektoren zu suchen ist meist erlaubt, graben allerdings nicht. <span class="copyright">Landesarchäologie</span>
Mit Metalldetektoren zu suchen ist meist erlaubt, graben allerdings nicht. Landesarchäologie

„Das ist typisch österreichisch”, sagt dazu Gerhard Grabher, Archäologe vom Vorarlberg Museum, mit einem sarkastischen Schmunzeln. „Ich weiß ja nicht, was ich berge – einen Hufnagel oder eine römische Münze.” Schon seit Jahrzehnten beschäftigen den Archäologen solche Raubgrabungen. „Jede Ausgrabung ist eine Zerstörung”, sagt er. Die Experten versuchen, das Maximum herauszuholen, um möglichst viel zu erhalten. Laien können das nicht. „Bei Fundbergungen durch Laien wird oft der Kontext des Gegenstandes zerstört”, klagt Grabher.

Gerhard Grabher ist Archäologe.<span class="copyright">Vorarlberg Museum</span>
Gerhard Grabher ist Archäologe.Vorarlberg Museum

Angeklagte kommen mit Diversion davon

Der Ablauf ist oft ähnlich: Es beginnt auf einem Acker, geht weiter im Wald und endet schließlich an bekannten Ausgrabungsstätten. „Dann beginnen die Probleme”, sagt der Archäologe, der aber nicht jedem Sondler eine kriminelle Ader nachsagen möchte. Zudem glaubt er, dass in Vorarlberg nicht mehr viele bedeutende Funde auftauchen werden.

Gerichtsprozess: Wildkamera lässt illegale Raubgräber auffliegen
Diese Fundstücke sind beispielsweise am Scheibenstuhl bei Nenzing aufgetaucht. Christoph Prugger

Die zwei Angeklagten gestanden ihren Fehler vor Gericht ein. „Dummheit schützt vor Strafe nicht”, sagte der 46-Jährige. In Zukunft werden sie aber keine Fundstücke mehr einbehalten. Um eine Verurteilung kamen die beiden vorstrafenfreien Männer herum. Der Richter schlug ein diversionelles Verfahren vor. Der Erstangeklagte bezahlt 900 Euro, der Zweitangeklagte 600 Euro Strafe. Damit hat sich das Thema erledigt. Die Artefakte bleiben beim Staat, die Suchgeräte bekamen die beiden aber zurück.

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