Invaliditätsrentner vor fahrendes Auto gestoßen

54-Jähriger wurde schwer verletzt, weil Radfahrer seine Wut an ihm ausließ. So ging der Fall vor Gericht aus.
Feldkirch Am 20. Mai war ein 54-jähriger Invaliditätsrentner in Bludenz zu Fuß auf dem Gehsteig entlang der L 190 unterwegs. Gleichzeitig war ein 25-jähriger Bulgare mit seinem Rad auf dem Weg zu seiner Arbeitsstelle. Auch er benutzte den Gehsteig, allerdings widerrechtlich, denn Radfahrer haben dort nichts verloren.
Folgenschwere Rüge
Der 54-Jährige machte ihn darauf aufmerksam, worauf der Radler stehen blieb, ihm eine Ohrfeige gab und in gebrochenem Deutsch fragte: “Hast du ein Problem?”. Es kam zu einer hitzigen Diskussion. Der Bulgare, der zuvor mit seiner Frau gestritten hatte und deshalb mächtig in Fahrt war, stieß den Kontrahenten mit beiden Händen mit voller Wucht gegen die Brust. Der Mann, der bereits zuvor knapp an der Gehsteigkante gestanden hatte, fiel in die Mitte der Fahrbahn. Er schlug auf dem Asphalt auf und wurde zudem von einem herannahenden Pkw erfasst.
13 gebrochene Rippen
Das Opfer geriet unter das Auto und erlitt schwere Verletzungen. 13 Rippen waren gebrochen, Gehirnerschütterung, Lungenprellung, unzählige Schürfwunden und Prellungen am ganzen Körper. Auch heute leidet er noch unter Schmerzen, Rücken und Schulter wurden ebenfalls stark in Mitleidenschaft gezogen.
Prozess am Landesgericht
Ein unbeteiligter Zeuge hat den Vorfall genau beobachten können und auch den Wortwechsel gehört. Der Verletzte selbst hat eine größere Erinnerungslücke, er kann sich an den Unfall nicht mehr erinnern. Auch Angstzustände suchen den Mann nachts heim. Immer wieder hat er den Unfall vor Augen und Probleme, allein zu sein. Der Vorfall belastet das Opfer, das bereits zuvor gesundheitlich ein schweres Los gezogen hatte, massiv. Eine Entschuldigung des Angeklagten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch lehnt er ab: “Für eine Ohrfeige könnte ich sie akzeptieren, aber nicht, wenn man mich derart heftig auf die Straße stößt und ich solche Verletzungen erleide”.
Geschockt
Auch der Autofahrer, der mit 30 km/h nichts für den Zusammenstoß konnte, war geschockt. Sein Fahrzeug wurde damals beschädigt. 2500 Euro kostete die Reparatur. “Ich glaube Ihnen, dass auch Ihnen der Vorfall im Nachhinein nahe geht”, kann Richterin Verena Wackerle die Gefühle des Angeklagten nachvollziehen. Er ist geständig, unbescholten und versichert, dass er nie im Leben mit diesen Konsequenzen rechnete. Die Stelle ist ziemlich übersichtlich. “Wenn man jemanden auf eine derartige Hauptstraße stößt, muss man damit rechnen, dass er überfahren wird”, heißt es in der Urteilsbegründung. Wegen schwerer Körperverletzung muss der Bulgare 840 Euro zahlen, weitere 840 Euro werden auf Bewährung ausgesprochen. Das Opfer erhält 5000 Euro Teilschmerzengeld, der Autofahrer 600 Euro Teilschadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.