Zukunftsmodell für die musikalische Bildung

Die Rheintalische Musikschule und die Musikschule Walgau suchen um Öffentlichkeitsrecht an.
Schwarzach Die Rheintalische Musikschule Lustenau–Höchst–Fußach–Gaißau und die Musikschule Walgau haben beim Bildungsministerium den Antrag auf Verleihung des Status „Private Musikschule mit Öffentlichkeitsrecht“ gestellt. Dieser Schritt ist im Land Neuland, wurde aber in anderen Bundesländern bereits erfolgreich umgesetzt.

Die Rheintalische Musikschule ist mit ihren über 2.500 Schülerinnen und Schülern und ihren zentralen Standorten eine der größten Einrichtungen dieser Art in Vorarlberg. Die Musikschule Walgau ist hingegen eine sogenannte „Wandermusikschule“: Rund 1.600 Schüler werden in elf Gemeinden direkt vor Ort unterrichtet. Trotz unterschiedlicher Strukturen verfolgen beide Schulen ein gemeinsames Ziel: Sie möchten die musikalische Ausbildung modern, praxisnah und zukunftsfähig gestalten und die Zusammenarbeit mit den Pflichtschulen weiter ausbauen. Eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht bleibt in privater Trägerschaft, erhält jedoch vom Bildungsministerium die offizielle Anerkennung, dass ihre Abschlüsse jenen öffentlicher Schulen gleichgestellt sind. Damit verbunden ist die Verpflichtung zu einem hohen Qualitätsstandard in Lehrplänen, Organisation und pädagogischer Arbeit, der regelmäßig überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Mit dem Antrag wollen die beiden Musikschulen auch neue pädagogische Akzente setzen. Im Mittelpunkt stehen künftig gemeinsames Musizieren, Ensemblearbeit und interdisziplinäre Projekte. Ob Popband, Blasorchester, Chor, Volksmusikensemble oder Streichergruppe – Musik soll nicht nur individuell erlernt, sondern gemeinsam erlebt werden. Dieses Miteinander fördert Teamgeist, Motivation und soziale Kompetenz und macht den Unterricht lebendiger und praxisnäher.
Entwicklungsprozess
Parallel dazu wird der theoretische Unterricht stärker mit der instrumentalen Praxis verknüpft. Musikkunde und Musiktheorie sollen durch digitale Lernplattformen, projektorientierte Aufgaben und kreative Unterrichtsformen aufgewertet werden. Das Ziel ist ein umfassendes musikalisches Verständnis, das über das reine Spiel auf dem Instrument hinausgeht. Das neue Statut, das an beiden Schulen die Grundlage für den Antrag bildet, wurde vom Lehrkörper gemeinsam mit externer Begleitung durch Anselm Hartmann erarbeitet. Die Direktoren Dietmar Nigsch (Rheintalische Musikschule) und Christian Mathis (Musikschule Walgau) betonen, dass der eineinhalbjährige Entwicklungsprozess nicht nur strukturell, sondern auch kulturell wertvoll war. Alle Mitarbeitenden waren eingebunden, Vorschläge wurden diskutiert und integriert – das Ergebnis ist eine hundertprozentige Zustimmung zum Statut in beiden Häusern.
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Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet das Öffentlichkeitsrecht vor allem anerkannte Abschlüsse, offizielle Vergleichbarkeit mit öffentlichen Bildungseinrichtungen und bessere Anschlussmöglichkeiten – von der Schule bis zum Musikstudium. Darüber hinaus profitieren sie von innovativen Lernformen, die Kreativität, Eigenständigkeit und Gemeinschaftsgefühl fördern.
Kreative Unterrichtsmodelle
Auch die Lehrenden profitieren: Sie erhalten mehr Gestaltungsspielraum für kreative Unterrichtsmodelle, eine engere pädagogische Vernetzung mit Pflichtschulen und Bildungspartnern sowie eine höhere Planungssicherheit durch klare Qualitätsstandards. Politik, Gemeinden und Lehrpersonen stehen geschlossen hinter dem Antrag. Sowohl im unteren Rheintal als auch im Walgau ist die Unterstützung groß: Die Bürgermeister Patrick Wiedl (Lustenau) und Florian Themeßl-Huber (Nüziders) sehen darin einen wichtigen Schritt für die Zukunft. Ressourcen sollen gezielt genutzt und weiterentwickelt werden, um jungen Menschen eine bestmögliche musikalische Bildung zu bieten.