Direkte Demokratie?
Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Volksabstimmung in Ludesch stärkt die Gemeindevertretung, also das Gemeindeparlament gegenüber der Direkten Demokratie. Erzürnt erheben nun viele ihre alemannische Stimme gegen diese Entscheidung. Oft, wie Michael Prock in den VN vom 24. 10., mit dem Hinweis auf die Schweiz. Man sollte dabei aber nicht vergessen, dass die Schweiz eine Jahrhunderte lange Tradition in Direkter Demokratie hinter sich hat, dass es dort vor jeder Volksabstimmung ausreichend Informationsveranstaltungen gibt, wo Politiker aller Lager die Für und Wider dem interessierten Volk unterbreiten. Und dennoch ist die Beteiligung an Abstimmungen sehr oft bei unter 30 %, ganz selten gegen 50 % oder darüber. Viele dutzend male hörte ich in meinen Jahren in der Schweiz den Satz „Wofür haben wir die Politiker denn gewählt?“.
Und wenn man bedenkt, wie manipulierbar ‚das Volk’ ist, wie viele Millionen Menschen auf der Basis von Volksabstimmungen/Wahlen ihr Leben lassen mussten, oder dass ein Herr Strache nach dem Bekanntwerden des Ibiza-Videos bei der Wahl zum Europaparlament über 40.000 Stimmen erhielt, sollte/muss man die Rückendeckung der Parlamente durch den Verfassungsgerichtshof auch aus diesem Blickwinkel betrachten. Selbst wenn man, wie ich, das Ergebnis der seinerzeitigen Abstimmung in Ludesch als richtig, sogar richtungweisend ansieht.
Anton Hengl, Lauterach