Der Fall Heron

Leserbriefe / 14.12.2021 • 17:11 Uhr

Maschinenrichtlinie, „Seveso“- Richtlinie, Arbeitsschutzrichtlinie u. a. sind EU-weit gültige Gesetze zum Schutz von Menschen in der Arbeitswelt. Diese Gesetze stehen über den lokalen Verordnungen einer Bezirksbehörde und sogar eines einzelnen Staates. Wenn ein Betrieb zum Schutze seiner Mitarbeiter eine oder mehrere dieser Richtlinien einzuhalten hat, dann dürfen auch außenstehende Personen, z.B. von irgendeiner Behörde diese nicht übertreten, auch nicht bei einem Betretungsrecht, damit die Mitarbeiter und auch sie nicht gefährdet werden. Der Sicherheitsbeauftragte der Firma muss sein Einverständnis zum Zutritt erteilen und in Bereichen mit Personengefährdung (Produktionsstätten) entscheiden, inwieweit Laien diese betreten dürfen. Die Vorgangsweise der Polizei und der eindringenden Personen war aufs Gröbste fahrlässig und ist nicht zu verstehen, weil gerade sie solche übergeordneten Gesetze oder zumindest deren Existenz kennen müssten. In meiner aktiven Laufbahn als EU weit zertifizierte Sicherheitsfachkraft hätte ich wahrscheinlich solch eine Behördenwillkür bei der EU zur Anzeige gebracht.

Konrad Bachmann, Muntlix