Geschätzte Politik, geschätzte Gesellschaft
Ich bin Mutter einer drei Monate alten Tochter. In der vergangenen Woche wollte ich in einem Secondhand-Geschäft Kleidung für meine Tochter einkaufen. Grundsätzlich ein handelsüblicher Vorgang, der nach meiner Einschätzung einem Grundbedürfnis entsprechen dürfte. Lediglich ein paar für diese Jahreszeit wärmende Unterhemden, Pullover und Socken. Im Zuge meiner Schwangerschaft und der noch immer andauernden Stillzeit konnte ich auf Basis diverser Arztempfehlungen noch nicht den geforderten 2G Status erreichen. An der Kassa konnte ich den geforderten Nachweis somit nicht erbringen. Äußerst unfreundlich wurde ich anschließend des Ladens verwiesen. Geschockt von fehlendem Feingefühl und Rücksichtnahme musste ich gedemütigt mit leeren Taschen das Geschäft verlassen. Sehr geehrte Landesregierung, ich war bis vor Kurzem der Meinung, dass warme Kleidung, insbesondere für Kleinkinder, zu einem Grundbedürfnis zählt und diese auch in regionalen Geschäften für jeden erhältlich sein sollte. Ich möchte unsere regionale Wirtschaft, das Rückgrat unseres Wohlstandes mit meinem Tun (auch wenn dies momentan in Karenz nur ein kleiner Beitrag ist) nachhaltig stärken. Insbesondere wir Eltern versuchen unser Bestes zu geben, um die Zukunft dieses Landes zu formen. Liebe Landespolitiker, bitte fühlen Sie sich mal in diese Situation hinein, es wird Ihnen im Winter in diesem doch so schönen, rechtstaatlichen und freien Land der Kauf von Winterkleidung für ihr eigenes Kind untersagt.
Kristine Greussing, Dornbirn