Kriegsgefangene zum Tode verurteilt?
Pro-russische Separatisten in Donezk wollen drei Ausländer hinrichten, die in den ukrainischen Streitkräften gedient haben. Den drei Soldaten werden „Handlungen zur gewaltsamen Machtergreifung“ vorgeworfen. Donezk ist nach internationalem Recht noch immer ein Teil der Ukraine. Eher kann man den russischen Soldaten Kriegsverbrechen in der Ukraine anlasten, aber darüber werden zuständige Gerichte entscheiden. Kriegsgefangene sind Mitglieder der Streitkräfte, die bei einem internationalen bewaffneten Konflikt in die Hand des Gegners gefallen sind. In regulären Streitkräften eingesetzte ausländische Freiwillige gelten ebenfalls als Kombattanten und nicht als Söldner. Kombattanten dürfen nicht strafrechtlich für Taten im Rahmen von kriegerischen Handlungen belangt werden, die das Völkerrecht zulässt. Ausdrücklich verboten sind: Hinrichtungen, vorsätzliche Tötungen, Folter, Angriff auf Zivilisten, Geiselnahmen etc.
Russland hat eine eigene Rechtsauffassung und das Völkerrecht dürfte dorthin noch nicht vorgedrungen sein.
Oberst i. R. Kurt Gärtner,
Wels