Kinderbetreuung je nach Laune der Leitung?
Seit frühester Zeit (1880, damals als „Kinderbewahranstalt“, die Leitung hatten barmherzige Schwestern – die Fam. Schindler stand Pate) wurde in Kennelbach die Kinderbetreuung großgeschrieben. Anschließend waren es der Regelkindergarten sowie der HEAD-Firmenkindergarten. In jahrelanger Prozessarbeit unter Beiziehung externer Spezialisten sowie dem Land Vorarlberg wurde ein Kinderhaus geplant und schlussendlich realisiert. Mit einem einstimmigen GVE-Beschluss (vom 17.12.2017) wurde dem vorgeschlagenen Projekt über ein Gesamtvolumen von 3,3 Millionen Euro zugestimmt. Bezüglich der Anzahl der zu betreuenden Kinder wurde festgelegt, dass der Kindergarten für Kennelbacher Kinder sowie für Kinder, deren Eltern ihren Arbeitsplatz in Kennelbach haben, gedacht ist. Doch weit gefehlt. Aktuell wurde einem Kennelbacher alleinerziehenden Vater keine Möglichkeit eingeräumt, seine Tochter mehr Stunden als vorgesehen betreuen zu lassen. Dies wurde notwendig, da das Kind im Moment nicht von seinen Großeltern betreut werden kann. Als dann eine Mutter die prekäre Situation mitbekam, bot sie dem alleinerziehenden Vater an, ihren Sohn aus der Kinderbetreuung (nachdem sie in Karenz ist) zu nehmen und somit den Platz für diese Notsituation anzubieten. Doch man glaubt es kaum. Auch dies wurde aus unerfindlichen Gründen abgelehnt. Ich frage jetzt: Was ist los mit dem viel zitierten Hausverstand? Ist er komplett verloren gegangen?
Hans Bertsch, Altbürgermeister Kennelbach