Kontrollberechtigung

Leserbriefe / 31.01.2023 • 18:41 Uhr

Ich habe in einer Tageszeitung gelesen, dass die Polizei nach einem Unfall die Beteiligten zu einer verdachtlosen Atemluftprüfung aufgefordert hat. Ich konnte das so nicht glauben und habe mich an einen Juristen beim ÖAMTC gewandt, der mir die Korrektheit dieser Vorgehensweise bestätigt hat. Ich will und kann das jedoch nicht glauben. Einen verletzten Fahrzeuglenker, der unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, muss die Polizei per Erlass auffordern, dass er sich einer verdachtlosen Atemluftprüfung zu unterziehen hat. Ich kann nicht erkennen, dass dies im Interesse der Verkehrssicherheit erforderlich wäre. Laut Gesetz könnte jeder Lenker, schuldig oder nicht schuldig, kontrolliert werden, wenn der Verdacht bestünde, dass er das Fahrzeug in einem vermutlich durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt hätte. Warum genügt diese Rechtsbestimmung für den Fall
eines Unfalls nicht?

Karlheinz Grießinger, Götzis